Wenn Sie uns weiterempfehlen, bedanken wir uns mit einem festen Betrag.
Stand:
Viele Verkäufe fangen mit einem Satz über den Gartenzaun an: „Frag doch mal die, die das für meine Schwester gemacht haben.“ Wenn Sie uns auf diese Weise empfehlen, soll das nicht umsonst sein. Diese Seite erklärt, wie eine Empfehlung bei uns abläuft, wann wir die Prämie zahlen und für wen sie nicht gilt. Sie richtet sich an Privatpersonen.
Sie haben jemanden im Kopf? Rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), schreiben Sie an info@okerland-immobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir rufen am selben Werktag zurück.
So läuft eine Empfehlung bei uns ab.
- Sie geben unsere Nummer weiter. Oder Sie nennen uns den Namen der Person, die über einen Verkauf nachdenkt, und sagen uns, wie wir sie erreichen. Sagen Sie uns dabei, dass der Hinweis von Ihnen kommt. Sonst können wir Ihnen die Prämie später nicht zuordnen.
- Wir übernehmen alles Weitere: Erstgespräch, kostenlose Werteinschätzung, Unterlagen, Käufersuche, Besichtigungen, Notartermin. Ihre Rolle endet mit dem Hinweis. Die Kosten für amtliche Unterlagen trägt der Eigentümer. Das gilt auch für den Energieausweis, wenn einer nötig ist; das ist ein Dokument über den Energiebedarf des Hauses. Wir geben diese Kosten ohne Aufschlag weiter und berechnen keine Arbeitszeit.
- Sie bekommen die Prämie, sobald der Notar den Kaufvertrag beurkundet hat. Beurkunden heißt: Der Notar liest den Vertrag vor, und Käufer und Verkäufer unterschreiben ihn bei ihm. Vorher zahlen wir nicht, auch nicht dann, wenn der Eigentümer unseren Auftrag unterschreibt.
Wofür wir empfohlen werden wollen.
Wir sagen jedem Eigentümer im Vertrag schriftlich zu, was er von uns erwarten darf. Er bekommt Berichte über den Stand des Verkaufs, so oft er möchte. Nach jeder Besichtigung bekommt er spätestens am nächsten Werktag eine Rückmeldung. Und er bekommt den Rückruf am selben Werktag.
Den Vertrag bekommt er vorab zum Lesen. Der Auftrag endet nach sechs Monaten von selbst. Weiter geht es nur, wenn er es ausdrücklich will. Die vollständigen Bedingungen stehen auf Provision. Dort steht auch, warum unsere Provision, also unser Honorar, nicht auf der Website steht: Wir nennen sie im Erstgespräch und begründen sie schriftlich. Daran dürfen Sie uns messen, wenn Sie uns weitersagen.
Im Landkreis Helmstedt gehören die meisten Häuser Privatleuten.
Von den 30.656 Gebäuden mit Wohnraum im Landkreis Helmstedt sind 27.675 im Eigentum von Privatpersonen (Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022, Landesamt für Statistik Niedersachsen). Der Zensus ist die amtliche Volkszählung. Der Stichtag ist das Datum, für das die Zahlen gelten. Wer hier verkauft, verkauft also meist das eigene Haus und nicht eines von vielen. Bei so einer Entscheidung zählt der Rat von jemandem, der sie schon getroffen hat, mehr als eine Anzeige.
Unser Büro steht am Schöninger Stieg in Jerxheim, einem Ort mit 1.079 Einwohnern (Bevölkerungsfortschreibung des Landesamts für Statistik Niedersachsen, Stand 30. September 2024). In einer Gemeinde dieser Größe spricht sich beides herum, eine gute Erfahrung und eine schlechte.
Der Ort hat sechs eigene Bodenrichtwertzonen. Ein Bodenrichtwert ist der amtliche Durchschnittswert für den Boden je Quadratmeter, kein Hauspreis. Eine Bodenrichtwertzone ist das Gebiet, für das derselbe Wert gilt. In Jerxheim reichen die Werte von 40 Euro je Quadratmeter in der Ortslage bis 15 Euro in der Siedlung Heeseberg (Stichtag 1. Januar 2026, © Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de; abgerufen am 20.09.2026). Wer hier wohnt, weiß, dass das zwei verschiedene Ecken sind.
Was ist Ihre Immobilie heute wert? Die Werteinschätzung ist kostenlos, schriftlich begründet und gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nie beauftragen. → Werteinschätzung anfordern oder rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), Rückruf am selben Werktag.
Die Prämie ist ein fester Betrag in Euro.
Sie beträgt OFFEN: Höhe der Prämie in Euro, fester Betrag. Dieser Betrag hängt nicht vom Kaufpreis ab. Wir zahlen keinen Anteil unserer Provision aus, sondern einen Betrag, der vorher feststeht. Ob die empfohlene Immobilie günstig oder teuer verkauft wird, ändert an der Höhe nichts. Für jeden Kaufvertrag, der zustande kommt, zahlen wir die Prämie einmal. Sie geht an die Person, die den Hinweis gegeben hat.
Berufsträger bekommen von uns keine Prämie.
Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Nachlasspfleger, Betreuer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten sind von der Prämie ausgenommen. Ein Nachlasspfleger verwaltet ein Erbe, solange die Erben noch nicht feststehen. Ein Betreuer wird vom Gericht bestellt und kümmert sich um die Angelegenheiten eines Menschen, der das nicht mehr selbst kann.
Das ist nicht als Misstrauen gemeint, im Gegenteil. Wer einen Mandanten, einen Erben oder einen betreuten Menschen berät, soll das tun, ohne an eine Zahlung von uns zu denken. Eine Prämie würde genau diese Unabhängigkeit berühren. Für die Zusammenarbeit mit diesen Berufsgruppen haben wir eine eigene Seite ohne Prämie: Für Berufsträger.
Fragen Sie die Person, bevor Sie uns ihren Namen nennen.
Wer uns einen Namen gibt, muss die Person vorher gefragt haben. Wir rufen nur an, wenn sie damit einverstanden ist. Beim ersten Kontakt sagen wir ihr, von wem der Hinweis kam. Niemand soll sich fragen müssen, woher wir seine Nummer haben. Wer dann kein Interesse hat, hört von uns nichts mehr. Wie wir mit Ihren Daten und den Daten der empfohlenen Person umgehen, steht auf Datenschutzerklärung.
Zwei Hinweise, die zur Prämie gehören.
Die Prämie ist in der Regel eine steuerpflichtige Einnahme. Für gelegentliche Leistungen gilt dabei eine Freigrenze, also ein Betrag, bis zu dem keine Steuer anfällt. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen Ihr Steuerberater.
Die zweite Grenze hängt davon ab, wie oft Sie uns jemanden empfehlen. Wer regelmäßig und geschäftsmäßig Immobilien nachweist, betreibt damit ein Gewerbe und braucht dafür selbst eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Nachweisen heißt hier: anderen eine Gelegenheit zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie nennen. Die Vorschrift regelt unter anderem, wer als Immobilienmakler arbeiten darf. Für die gelegentliche Empfehlung aus dem privaten Umfeld gilt das nicht. Möchten Sie uns häufiger jemanden schicken und sind unsicher, wo die Grenze liegt? Dann fragen Sie bei der Industrie- und Handelskammer Braunschweig nach. Sie ist auch unsere Aufsichtsbehörde, also die Stelle, die unsere Arbeit als Makler überwacht.
Sie wollen zuerst Ihre eigene Immobilie einschätzen lassen?
Der erste Schritt kostet nichts: eine schriftliche Werteinschätzung mit Begründung oder ein Erstgespräch, in dem wir zuerst fragen, was Ihnen wichtig ist. Bis Sie sich entscheiden, ist nichts unterschrieben. Die Provision nennen wir im Gespräch und begründen sie schriftlich.
Werteinschätzung anfordern, rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), schreiben Sie an info@okerland-immobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir rufen am selben Werktag zurück. Okerland Immobilien, Schöninger Stieg 27, 38381 Jerxheim.