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So läuft der Verkauf Ihrer Immobilie ab, vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe.

Stand:

Ein Verkauf mit Okerland Immobilien läuft in dreizehn Schritten vom Erstgespräch bis zur Schlüsselübergabe und dauert als Erfahrungswert meist vier bis neun Monate. Bis zum vierten Schritt ist nichts unterschrieben und nichts bezahlt. Den Maklervertrag, mit dem Sie uns den Verkauf übertragen, gibt es erst nach der Werteinschätzung und nach der schriftlichen Zielvereinbarung.

Zielvereinbarung heißt: Nach dem Erstgespräch schreiben wir auf, was Ihnen beim Verkauf wichtig ist, und Sie bekommen es schriftlich.

Der erste Schritt ist die kostenlose Werteinschätzung. Sie ist schriftlich begründet, und Sie behalten sie, auch wenn Sie uns nie beauftragen. Werteinschätzung anfordern oder rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), Rückruf am selben Werktag.

Erst kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie. Dann entscheiden Sie.

  1. Erstgespräch, ohne über den Preis zu reden. Wir fragen, was Ihnen wichtig ist, bei Ihnen zu Hause, am Objekt oder bei uns in Jerxheim; aus der Ferne am Telefon oder per Video.
  2. Zielvereinbarung, schriftlich: Wir schreiben Ihre Prioritäten auf, nicht unsere.
  3. Objekt ansehen, Unterlagen klären, Preisspanne begründen. Sie bekommen eine Spanne mit schriftlicher Begründung, mit Quellen und Stichtag, also dem Datum, für das die Zahlen gelten.
  4. Sie entscheiden. Bis hierher kostet es nichts.
  5. Unterlagen beschaffen, mit Ihrer Vollmacht. Mit der Vollmacht dürfen wir die Unterlagen in Ihrem Namen anfordern. Wie lange das dauert, hängt vor allem davon ab, ob ein Energieausweis erstellt werden muss und wie schnell die Ämter antworten.
  6. Aufbereitung: Fotos, Grundriss, Exposé. Das Exposé ist die Verkaufsunterlage mit Fotos, Grundriss und Beschreibung.
  7. Vermarktung und Käufersuche starten, mit dem Exposé aus Schritt 6.
  8. Anfragen prüfen, Besichtigungen führen. Wir halten jeden Interessenten mit Namen und Datum fest. Diese Liste können Sie jederzeit sehen.
  9. Bericht an Sie, so oft Sie möchten. Wir melden uns auch, wenn nichts passiert ist.
  10. Verhandlung nach Ihrer Zielvereinbarung. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
  11. Bonität prüfen: Können die Käufer den Kauf bezahlen? Bevor wir zum Notar gehen, brauchen wir die schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank, also ihre Zusage für den Kredit, oder einen Eigenkapitalnachweis über das eigene Geld des Käufers.
  12. Notartermin vorbereiten und begleiten. Bei der Beurkundung liest der Notar den Kaufvertrag vor, und beide Seiten unterschreiben bei ihm.
  13. Übergabe mit Protokoll und Zählerständen.

Der Auftrag endet nach sechs Monaten von selbst. Sie verlängern nur, wenn Sie zufrieden sind. Den Vertrag bekommen Sie vorab zum Lesen. Was gilt, wenn er ohne Verkauf endet, steht vollständig auf unserer Seite zur Provision. Fragen dazu: rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), Rückruf am selben Werktag.

Wie lange der Verkauf dauert, hängt vor allem von Ihrer Immobilie ab.

Als Erfahrungswert dauert ein Verkauf vom Erstgespräch bis zur Übergabe meist vier bis neun Monate. Eine pauschale Zusage wäre unseriös, und wir geben keine, denn die Dauer hängt von Lage, Zustand, Preis und Nachfrage ab.

AbschnittWie lange es meist dauert
Erstgespräch (Schritt 1)60 bis 90 Minuten
Schriftliche Zielvereinbarung (Schritt 2)innerhalb von 2 Tagen
Objekt ansehen, Preisspanne begründen (Schritt 3)etwa 1 Woche
Unterlagen beschaffen (Schritt 5)2 bis 6 Wochen
Fotos, Grundriss, Exposé (Schritt 6)1 bis 2 Wochen
Von der Einigung bis zum Notartermin (Schritt 12)meist 4 bis 8 Wochen
Vom Erstgespräch bis zur Übergabemeist 4 bis 9 Monate

Ein guter Teil der Zeit liegt zwischen Einigung und Notartermin. Denn der Notar erstellt erst den Vertragsentwurf, und beide Seiten brauchen Zeit, ihn in Ruhe zu lesen.

Am meisten hilft einem zügigen Verkauf ein realistischer Angebotspreis. Ein zu hoher Preis hält Interessenten fern. Und je länger ein Haus im Angebot steht, desto misstrauischer werden die, die noch kommen. Ein zu niedriger Preis kostet Sie Geld. Deshalb steht die Preisspanne vor dem Vertrag.

Die Unterlagen besorgen wir mit Ihrer Vollmacht, Sie tragen nur die amtlichen Gebühren.

Sie müssen nicht alles selbst zusammensuchen. Wir prüfen, was vorhanden ist, und besorgen den Rest. Unsere Arbeitszeit dafür berechnen wir nicht. Die amtlichen Gebühren geben wir ohne Aufschlag an Sie weiter.

Für jede Immobilie:

  • Aktueller Grundbuchauszug. Das ist ein Auszug aus dem amtlichen Register, in dem steht, wem das Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen. Für den gesamten Landkreis Helmstedt ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Helmstedt zuständig, Stobenstraße 5, 38350 Helmstedt. Liegt Ihre Immobilie in einem anderen Landkreis oder in Sachsen-Anhalt, ist das dortige Grundbuchamt zuständig.
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte) aus dem Liegenschaftskataster. Das ist die amtliche Karte mit den Grenzen Ihres Grundstücks.
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, dazu Baugenehmigung und Bauunterlagen, vor allem bei Anbauten und Umbauten. Eine Baulast ist eine Pflicht, die ein Eigentümer gegenüber dem Bauamt übernommen hat, oft zugunsten eines Nachbarn, zum Beispiel eine Zufahrt. Das Baulastenverzeichnis führt der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz, Johannesstraße 6 bis 7, 38350 Helmstedt. Für Grundstücke im Stadtgebiet Helmstedt führt die Stadt Helmstedt ein eigenes.
  • Energieausweis. Er zeigt, wie viel Energie das Haus braucht. Kaufinteressenten muss er spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.[1] Ausgestellt wird er für zehn Jahre.[2] Fehlt ein gültiger Ausweis, lassen wir ihn erstellen.
  • Wohnflächenberechnung und Grundrisse. Fehlt ein brauchbarer Grundriss, zeichnen wir ihn maßstäblich neu, also in den richtigen Größenverhältnissen.
  • Nachweise über Modernisierungen, etwa Rechnungen für Dach, Fenster oder Heizung.

Je nach Fall zusätzlich:

  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung (die Abrechnung der monatlichen Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft) und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, alles von der Hausverwaltung. Die Teilungserklärung legt fest, was dem einzelnen Eigentümer allein gehört und was allen gemeinsam. Der Wirtschaftsplan ist die Jahresplanung der Einnahmen und Ausgaben.
  • Bei vermieteten Objekten: Mietvertrag und letzte Nebenkostenabrechnung.
  • Bei einem Erbfall: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Der Erbschein bescheinigt amtlich, wer geerbt hat. Das Eröffnungsprotokoll bestätigt, dass das Nachlassgericht das Testament eröffnet hat. Nachlassgericht, also Gericht für Erbsachen, ist das Amtsgericht Helmstedt, wenn der Verstorbene zuletzt im Landkreis gewohnt hat.
  • Bei Betreuung oder Vollmacht: Betreuerausweis oder Vollmacht. Betreuung heißt: Ein Gericht hat eine Person bestimmt, die die Angelegenheiten des Eigentümers regelt. Lebt die betreute Person im Landkreis Helmstedt, ist in der Regel das Amtsgericht Helmstedt als Betreuungsgericht zuständig.

Im Landkreis Helmstedt entscheidet der Energieausweis oft über das Tempo.

Für ältere Häuser mit bis zu vier Wohnungen schreibt das Gesetz beim Verkauf oft einen Bedarfsausweis vor.[1] In Jerxheim, wo unser Büro steht, wurden laut Zensus 2022 von 397 Gebäuden mit Wohnraum 319 bis 1979 gebaut, das sind gut vier von fünf, Stichtag 15. Mai 2022.[3] Der Zensus 2022 ist die amtliche Volks- und Gebäudezählung.

Der Bedarfsausweis wird aus der Bauweise und der technischen Ausstattung des Hauses, etwa der Heizung, berechnet. Das dauert länger als ein Verbrauchsausweis, der auf dem bisherigen Energieverbrauch beruht. Deshalb braucht Schritt fünf hier oft mehr Zeit, und im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welchen Ausweis Ihr Haus braucht.

Weitere Stellen, mit denen wir im Landkreis zu tun haben:

  • das Finanzamt Braunschweig-Helmstedt, Altewiekring 20 in Braunschweig, mit einem Standort in der Ernst-Koch-Straße 3 in Helmstedt,
  • die jeweilige Gemeinde oder Samtgemeinde für Bebauungspläne, für den Heeseberg also die Samtgemeinde Heeseberg in Jerxheim. Ein Bebauungsplan legt fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Eine Samtgemeinde ist ein Verbund mehrerer Gemeinden mit gemeinsamer Verwaltung.
  • der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig in der Wilhelmstraße 3 in Braunschweig, eine unabhängige amtliche Stelle von Sachverständigen. Seine Bodenrichtwerte fließen in unsere Werteinschätzung ein. Ein Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert für den Boden je Quadratmeter, kein Hauspreis.

Bei den Besichtigungen müssen Sie nicht dabei sein.

Auf Wunsch laufen alle Besichtigungen ganz ohne Sie. Wir führen sie als Einzeltermine, nie mit mehreren Interessenten gleichzeitig. Wohnen Sie noch selbst im Haus, prüfen wir jede Anfrage vorher und stimmen jeden Termin mit Ihnen ab. Auf Wunsch zeigen wir zuerst einen 3D-Rundgang am Bildschirm, damit nur ernsthaft Interessierte kommen. Nach jeder Besichtigung bekommen Sie eine Rückmeldung, spätestens am nächsten Werktag. Ungefragt.

Beim Notar wird der Verkauf verbindlich, und wir sind dabei.

Der Notar liest den Kaufvertrag vollständig vor, erklärt ihn und beantwortet Fragen. Dann unterschreiben Käufer und Verkäufer. Den Entwurf gehen wir vorher mit Ihnen durch, und zum Termin kommen wir mit.

Danach lässt der Notar eine Auflassungsvormerkung für den Käufer eintragen. Das ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Haus sichert. Er holt außerdem Löschungsbewilligungen für alte Grundschulden ein, also für Sicherheiten der Bank im Grundbuch. Damit stimmt Ihre Bank zu, dass ihre Sicherheit aus dem Grundbuch gelöscht wird. Und er teilt dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist, also gezahlt werden muss.

Schlüssel, Besitz, Nutzen und Lasten gehen über, wenn der Kaufpreis eingegangen ist. Ab dann darf der Käufer das Haus nutzen und trägt Kosten wie Grundsteuer und Versicherung. Eigentümer wird der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch. Das ist Ihre Absicherung: Das Haus wechselt erst den Besitzer, wenn das Geld da ist.

Können Sie nicht persönlich kommen, gibt es Wege über eine Vollmacht oder die Beurkundung bei einem Notar in Ihrer Nähe. Das stimmen wir mit dem Notar ab.

Nach dem Notar ist der Verkauf erst zu Ende, wenn der Schlüssel übergeben ist.

Wir übernehmen die Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsselverzeichnis. Wir bereiten die Ummeldung von Strom, Gas und Wasser vor. Bei Eigentumswohnungen stimmen wir uns mit der Hausverwaltung ab. Die Gebäudeversicherung geht auf den Käufer über, der sie übernehmen oder kündigen kann. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, auch danach. Mehr unter Nach dem Notar.

Der erste Schritt kostet nichts.

Eine schriftliche Werteinschätzung mit Begründung oder ein Erstgespräch, in dem wir zuerst fragen, was Ihnen wichtig ist: Beides kostet nichts, und bis Sie sich entscheiden, ist nichts unterschrieben. Die Provision, also unsere Vergütung, nennen wir im Gespräch und begründen sie schriftlich.

Werteinschätzung anfordern, rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), schreiben Sie an info@okerland-immobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir rufen am selben Werktag zurück. Okerland Immobilien, Schöninger Stieg 27, 38381 Jerxheim, Telefon 0176 43943026.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 GEG) – Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, Stand zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 79 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 GEG) – Grundsätze des Energieausweises, Stand zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
  3. Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN): Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen, Gemeinde Jerxheim (Baualter), Stand 15.05.2022, abgerufen am 07.10.2026.