Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, Rückruf am selben Werktag 0176 43943026

Was Ihre Immobilie wert ist, sagen wir Ihnen schriftlich und mit Begründung

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Was Ihre Immobilie zwischen Braunschweig, Wolfsburg und Helmstedt wert ist, erfahren Sie bei Okerland Immobilien kostenlos und binnen zwei Werktagen: als schriftliche Werteinschätzung, also eine Preisspanne mit Begründung, Quellen und Stichtag, dem Datum, für das die Zahlen gelten. Dafür beantworten Sie sechs Fragen, eine Anmeldung brauchen Sie nicht. Die Werteinschätzung gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nie beauftragen.

Schritt 1 von 6 Um was für eine Immobilie geht es?

Doppelhaushälften und Reihenhäuser zählen als Haus. Hofstellen auch.

Schritt 2 von 6 Wo steht die Immobilie?

Die Adresse brauchen wir für die amtliche Bodenrichtwertzone. Ohne sie können wir Ihnen die Zonenauskunft nicht schicken. Die Adresse wird nirgends veröffentlicht.

Schritt 3 von 6 Die Eckdaten

Wenn Sie etwas nicht wissen, lassen Sie das Feld leer. Sie sollen hier nicht abbrechen müssen, weil das Baujahr gerade nicht auffindbar ist.

Ungefähr reicht. Die genaue Zahl steht in der Wohnflächenberechnung oder im Kaufvertrag von damals.

Steht ein Gebäude darauf? freiwillig (nur bei Grundstück)
Schritt 4 von 6 In welchem Zustand ist die Immobilie? (entfällt bei Grundstück)

Wählen Sie das, was am ehesten passt. Es gibt hier keine falsche Antwort, und niemand rechnet Ihnen etwas vor.

Höchstens 500 Zeichen.

Schritt 5 von 6 Der Anlass und der Zeitpunkt
Wann könnte ein Verkauf für Sie ein Thema sein?

Die letzte Antwort ist ausdrücklich erlaubt. Wer sie wählt, bekommt dieselbe Werteinschätzung wie alle anderen.

Was ist Ihr Anlass? freiwillig

Damit die Werteinschätzung zu Ihrer Lage passt. Sie können die Frage auch überspringen.

Schritt 6 von 6 An wen soll die Werteinschätzung gehen?

Freiwillig. Die Werteinschätzung kommt per E-Mail. Wir rufen nur an, wenn Sie das hier wünschen.

Kostenlos. Keine Verpflichtung. Nach der Werteinschätzung genau eine weitere Nachricht von uns, danach nichts mehr.

Lieber am Telefon? 0176 43943026, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. Wir rufen am selben Werktag zurück.

Schon die Bestätigung bringt eine amtliche Zahl

Mit der Bestätigung bekommen Sie die Auskunft zur amtlichen Bodenrichtwertzone Ihrer Adresse: den Bodenrichtwert mit Zonennummer und Stichtag und die Spanne vom niedrigsten bis zum höchsten Bodenrichtwert der Wohnlagen Ihres Ortes. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert für den Boden je Quadratmeter Grundstück, kein Hauspreis. Das Gebäude rechnen wir in den zwei Werktagen dazu.

Wir könnten zwölf Angaben einsammeln und uns dann mit einem Rückruf melden. Das halten wir für die falsche Reihenfolge: Sie haben eine Frage gestellt, also bekommen Sie zuerst eine Antwort. Wir buchen keinen Termin und kündigen keinen Rückruf an.

In zwei Werktagen berechnen wir die Spanne aus fünf Bausteinen

Die Spanne in Ihrer Werteinschätzung setzt sich aus fünf Bausteinen zusammen. Im Dokument mit Ihrem Namen steht, wie jeder davon eingeht:

  • das Grundstück: Bodenrichtwert der Zone, Größe und Zuschnitt
  • das Gebäude: Baujahr, Bauweise, Wohnfläche, Zustand, Modernisierungen, Heizung
  • die Lage im Ort: Straße, Nachbarschaft, Anbindung, Ausblick, Lärm
  • tatsächlich erzielte Preise vergleichbarer Objekte in der Umgebung
  • der Markt: Nachfrage, Zinsen und Angebot in der Region

Das Ergebnis ist eine Spanne, also ein Preisbereich mit Unter- und Obergrenze. Ein zu hoher Angebotspreis, also der Preis im Inserat, schreckt Interessenten ab, und die Immobilie bleibt lange liegen. Ein zu niedriger kostet Sie Geld.

Manchmal reichen die Daten nicht für eine verlässliche Spanne. Dann steht auch das im Dokument. Eine Lücke füllen wir nicht mit einer runden Zahl.

Welches Rechenverfahren passt, hängt vor allem von der Art der Immobilie ab

Die Immobilienwertermittlungsverordnung regelt, wie der Verkehrswert ermittelt wird, also der Marktwert einer Immobilie.[1] Sie kennt drei Rechenverfahren. Welches passt, richtet sich nach der Art der Immobilie, nach dem, was am Markt üblich ist, und nach den Daten, die es gibt. Oft werden auch zwei Verfahren verbunden.[2]

So gehen wir meist vor. Im Einzelfall kann ein anderes Verfahren oder eine Verbindung besser passen.

ImmobilieVerfahren, das wir meist verwendenDie Frage dahinter
EigentumswohnungVergleichswertverfahrenWas wurde für vergleichbare Wohnungen tatsächlich gezahlt?
Ein- oder ZweifamilienhausSachwertverfahrenWas würde das Gebäude heute kosten, abzüglich Alter und Zustand?
MehrfamilienhausErtragswertverfahrenWas bringen die Mieten? Damit rechnet ein Käufer hier.

Beim Sach- und beim Ertragswertverfahren kommt der Wert des Bodens aus dem amtlichen Bodenrichtwert Ihrer Zone, mit Zonennummer und Stichtag. In der Werteinschätzung steht, welches Verfahren wir gewählt haben. So können Sie die Begründung nachvollziehen und nachrechnen. Ein Gutachten im Sinne der Immobilienwertermittlungsverordnung ist das Ergebnis nicht.

Nach der Werteinschätzung kommt genau eine Nachricht von uns, dann nichts mehr

Nach Ihrer Anfrage kommt sofort die Zonenauskunft, binnen zwei Werktagen die Werteinschätzung und nach fünf Tagen eine einzige E-Mail mit einem Angebot. Vielleicht zögern Sie gerade vor dem Absenden, weil Sie danach Anrufe erwarten, die nicht aufhören.

WannWas Sie bekommen
SofortBestätigung per E-Mail, mit der Auskunft zu Ihrer Bodenrichtwertzone als Dokument zum Behalten
Binnen zwei WerktagenDie Werteinschätzung: Preisspanne mit Begründung, Quellen und Stichtag
Nach fünf TagenEine einzige E-Mail mit einem Angebot: das kostenlose Erstgespräch von sechzig bis neunzig Minuten. Danach müssen Sie nichts unterschreiben
DanachNichts mehr, außer Sie melden sich. Wer „Nächstes Jahr oder später“ angegeben hat, bekommt zu diesem Zeitpunkt eine Erinnerung und sonst nichts

Zwei Werktage heißen zwei Werktage.

Der Bodenrichtwert in Jerxheim zeigt, warum eine Zahl allein nicht reicht

In Jerxheim, wo unser Büro steht, liegen die amtlichen Bodenrichtwerte Niedersachsens für die sechs Wohn- und Dorflagen zum Stichtag 1. Januar 2026 zwischen 15 und 40 Euro je Quadratmeter.[3]

ZoneLage in JerxheimBodenrichtwert, Stand 1. Januar 2026
00400380Jerxheim40 Euro je m²
00404020Siedlung Heeseberg15 Euro je m²

© Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://immobilienmarkt.niedersachsen.de. Abgerufen am 07.10.2026.

In derselben Gemeinde ist der Boden an der einen Adresse also fast dreimal so viel wert wie an der anderen. Ein Durchschnittswert für „Jerxheim“ würde beiden Eigentümern eine falsche Zahl nennen.

Dazu kommt das Gebäude. Laut Zensus 2022, der amtlichen Volks- und Gebäudezählung, wurden von 397 Gebäuden mit Wohnraum in Jerxheim 319 bis zum Jahr 1979 gebaut, Stichtag 15. Mai 2022.[4] Bei einem Haus aus dieser Zeit kommt es auf Dach, Fenster, Heizung und Dämmung an. Online-Rechner kennen den Zustand Ihres Hauses nicht. Wir fragen in Schritt 4 des Formulars danach, in Alltagssprache.

Was ist Ihre Immobilie heute wert? Die sechs Fragen dazu stehen oben auf dieser Seite. Oder rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), Rückruf am selben Werktag.

Eine Werteinschätzung ist kein Gutachten

Unsere Werteinschätzung ist eine schriftlich begründete Spanne für den Marktpreis beim Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten ist etwas anderes. Das ist ein förmliches Gutachten über den Wert einer Immobilie, erstellt von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Man braucht es zum Beispiel:

  • wenn das Finanzamt bei der Erbschaftsteuer einen niedrigeren Wert anerkennen soll,[5]
  • bei einem Streit vor Gericht,
  • in manchen Betreuungsverfahren, also wenn ein Gericht für einen Menschen einen rechtlichen Betreuer bestellt hat,
  • wenn sich Miterben auf keinen Wert einigen können.

Wenn Sie ein Gutachten brauchen, sagen wir Ihnen das.

Sie dürfen den Wert wissen wollen, ohne zu verkaufen

Wer im Formular „Gar nicht, ich möchte nur den Wert wissen“ wählt, bekommt dieselbe Werteinschätzung wie alle anderen. Typische Anlässe sind ein Erbfall, eine Trennung, die Anschlussfinanzierung (der Kredit für das Haus wird neu abgeschlossen) oder einfach Neugier.

Uns ist lieber, Sie kennen den Wert und behalten das Haus, als dass Sie ihn nicht kennen. Ist Ihre Werteinschätzung älter als ein Jahr, lohnt es sich, sie zu aktualisieren. Auch das ist kostenlos.

Vor Ort sehen wir mehr als jedes Formular

Neben dem Formular gibt es einen zweiten Weg zum Wert: das Erstgespräch, bei dem wir uns Ihre Immobilie ansehen. Einen feuchten Keller oder ein neues Dach sieht man erst vor Ort. Binnen etwa einer Woche bekommen Sie danach eine begründete Preisspanne, ebenfalls kostenlos. Wohnen Sie weit weg, sprechen wir zuerst am Telefon oder per Video, sehen uns die Immobilie danach vor Ort an und schicken Ihnen Fotos und einen Bericht.

Was mit Ihren Angaben passiert

Wir verwenden Ihre Angaben nur, um die Werteinschätzung zu erstellen und Ihnen zu schicken. Zu Werbezwecken geben wir sie nicht an andere weiter. Kommt es nicht zu einem Auftrag, löschen wir Ihre Anfrage nach sechs Monaten. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit zurücknehmen, Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Sie möchten lieber zuerst sprechen? Zwanzig Minuten am Telefon reichen oft, um zu klären, ob ein Verkauf überhaupt infrage kommt. Rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) oder schreiben Sie an info@okerland-immobilien.de. Wir rufen am selben Werktag zurück.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: § 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – Anwendungsbereich; Wertermittlungsobjekt, abgerufen am 09.10.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: § 6 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – Wertermittlungsverfahren; Ermittlung des Verkehrswerts, abgerufen am 09.10.2026.
  3. Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen: BORIS.NI, Bodenrichtwerte 2026, Gemeinde Jerxheim (6 Wohn- und Dorflagen), Zonen 00400380 und 00404020, Stand 01.01.2026, abgerufen am 07.10.2026.
  4. Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN): Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen, Gemeinde Jerxheim (Baualter), Stand 15.05.2022, abgerufen am 07.10.2026.
  5. Bundesministerium der Justiz: § 198 Bewertungsgesetz (BewG) – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, abgerufen am 09.10.2026.