Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, Rückruf am selben Werktag 0176 43943026

Was wir für Steuerberater, Anwälte, Betreuer und Verwaltungen zwischen Elm und Oker tun.

Stand:

Sie bekommen für die Immobilie Ihres Mandanten eine Werteinschätzung mit schriftlicher Begründung, mit Datum und Quelle für jede Zahl. Sie ist kostenlos und gehört Ihrem Mandanten, auch wenn er uns nie beauftragt. Ein Verkauf über uns kommt erst später, wenn überhaupt.

Für eine erste Frage reicht ein Anruf, zwanzig Minuten, ohne Namen Ihres Mandanten. Werteinschätzung anfordern oder Telefon 0176 43943026 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr). Wir rufen am selben Werktag zurück.

Sie bekommen eine Werteinschätzung mit schriftlicher Begründung.

Unsere Werteinschätzung ist eine begründete Marktpreisspanne, also der Bereich, in dem der Verkaufspreis voraussichtlich liegt. Sie stützt sich auf fünf Bausteine: Grundstück, Gebäude, Lage im Ort, Vergleichspreise, Marktlage. Über das Formular liegt die Auswertung binnen zwei Werktagen vor, nach einem Ortstermin binnen etwa einer Woche. Ohne Ortstermin sehen wir Feuchte, Dach, Heizung und Grundriss nicht. Die Spanne ist dann breiter, und das steht in der Auswertung.

Wir sagen, worauf wir uns stützen. Ist die Grundlage dünn, steht das in der Begründung:

  • Bodenrichtwert mit Zonennummer und Stichtag. Der Bodenrichtwert ist der amtliche Durchschnittswert für den Boden je Quadratmeter, die Zone das Gebiet, für das derselbe Wert gilt. Für den Landkreis Helmstedt liegen uns die Stände zum 1. Januar 2023, 2024, 2025 und 2026 vor.
  • Baualter nach den Tabellen des Zensus 2022, der amtlichen Volkszählung.
  • Der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, des amtlichen Gremiums, das die Kaufpreise der Region auswertet. Sie können ihn kostenfrei auf immobilienmarkt.niedersachsen.de nachlesen; das Berichtsgebiet umfasst den Landkreis Helmstedt. Welcher Jahrgang eingegangen ist, steht mit Datum in der Begründung.

Durchschnittspreise von Immobilienportalen verwenden wir nicht. Sie mischen ungleiche Lagen und alte Stichtage.

Was unsere Zahl bei Finanzamt, Gericht, Miterben und Bank leistet.

AnlassWas die Stelle verlangtWas unsere Werteinschätzung dort leistet
Finanzamt, Erbschaft- und SchenkungsteuerBebaute Grundstücke werden im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren bewertet (§ 182 Absatz 1 BewG), also anhand von Vergleichspreisen, von Erträgen oder von Boden- und Gebäudewert. Einen niedrigeren gemeinen Wert (das ist der Marktwert) muss der Steuerpflichtige nachweisen (§ 198 Absatz 1 BewG). Als Nachweis kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder bestellter beziehungsweise zertifizierter Sachverständiger dienen (§ 198 Absatz 2 BewG). Auch ein Kaufpreis über dieses Grundstück kann dienen, wenn er im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist und die maßgeblichen Verhältnisse unverändert sind (§ 198 Absatz 3 BewG).Kein Nachweismittel. Sie können den Wert vorab einordnen und sehen, ob sich der Nachweis lohnt. Wird innerhalb dieser Frist verkauft, kann der Kaufpreis selbst als Nachweis dienen; ob er es im Einzelfall trägt, beurteilen Sie.
Betreuungs- oder Nachlassgericht, Genehmigung eines VerkaufsDer Betreuer braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn er über ein Grundstück oder ein Recht daran verfügt, es also zum Beispiel überträgt oder belastet (§ 1850 Nummer 1 BGB), und schon, wenn er sich dazu verpflichtet, etwa im Kaufvertrag (§ 1850 Nummer 5 BGB). Bei einer Nachlasspflegschaft entscheidet statt des Betreuungsgerichts das Nachlassgericht (§ 1962 BGB).Kein Nachweismittel und kein Ersatz für ein Gutachten, wenn das Gericht eines verlangt. Sie erkennen früh, ob ein Angebot deutlich unter der Spanne liegt und wo die Spanne dünn belegt ist.
Miterben, Einigung ohne GerichtKeine Form vorgeschrieben. Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Absatz 1 BGB). Gebraucht wird eine Zahl, die alle akzeptieren.Hier hilft sie am meisten: eine nachvollziehbare Spanne mit Quellen und Stichtag, dasselbe Dokument für alle.
Bank vor Umschuldung oder AuszahlungDen Beleihungswert ermittelt die Bank selbst. Das ist der Wert, auf den sie einen Kredit stützt.Eine Einschätzung des Marktpreises für das Bankgespräch. Den Beleihungswert ersetzt sie nicht. Zur Finanzierung beraten wir nicht.

Für das Finanzamt und für eine gerichtliche Genehmigung ist unsere Werteinschätzung kein Nachweismittel. Ein Verkehrswertgutachten erstellen wir nicht. Das ist Sache öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger. Wir sagen Ihnen, wann Sie eines brauchen.

Akzeptiert ein Miterbe die Zahl nicht, erklären wir die Begründung allen Beteiligten im selben Gespräch. Haben alle Miterben zugestimmt, gehen die schriftliche Begründung und später jeder Bericht an alle gleichzeitig. Wir sagen auch, was die Spanne schmaler machen würde, zum Beispiel ein Ortstermin oder eine Wohnflächenberechnung. Bleibt der Streit, empfehlen wir ein Verkehrswertgutachten, auch wenn unsere eigene Zahl damit keine Rolle mehr spielt.

Woran der Zeitplan bei einer gerichtlichen Genehmigung hängt.

Ein Beschluss, mit dem das Gericht über die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts entscheidet, wird erst mit Rechtskraft wirksam (§ 40 Absatz 2 FamFG). Rechtskräftig ist er, wenn er nicht mehr angefochten werden kann. Erklären kann das Betreuungsgericht die Genehmigung nur dem Betreuer gegenüber (§ 1855 BGB).

Wird der Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung geschlossen, hängt seine Wirksamkeit von der nachträglichen Genehmigung ab. Gegenüber dem Käufer wird sie erst wirksam, wenn der Betreuer ihm die wirksam gewordene Genehmigung mitteilt (§ 1856 Absatz 1 BGB). Fordert der Käufer den Betreuer dazu auf, kann die Mitteilung nur bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Empfang der Aufforderung erfolgen. Bleibt sie aus, gilt die Genehmigung als verweigert (§ 1856 Absatz 2 BGB).

Für den Zeitplan zählen deshalb die Rechtskraft und, wenn der Vertrag vorher geschlossen wurde, die Mitteilung, nicht das Datum des Beschlusses. Kaufinteressenten sagen wir von Anfang an, dass eine Genehmigung aussteht. Wie Ihr Fall gestaltet wird, entscheiden Sie mit dem Notar.

Was wir von Ihnen brauchen, damit die Zahl belastbar ist.

Für die schriftliche Werteinschätzung genügen Objektart, Adresse, Wohnfläche und Zustand. Je mehr dazukommt, desto schmaler wird die Spanne:

  • Grundbuchauszug, wegen Wege- und Wohnrechten und Belastungen
  • Flurkarte (die amtliche Karte des Grundstücks) und Wohnflächenberechnung
  • Baujahr und Energieausweis
  • bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, die festlegt, was zur Wohnung gehört und was allen Eigentümern gemeinsam; bei vermieteten Objekten die Mietverträge
  • Ihren Legitimationsnachweis, also den Beleg, dass Sie handeln dürfen: Vollmacht, Betreuerurkunde oder Bestellungsurkunde
  • bei einem Erbfall Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll

Nichts davon ist Voraussetzung. Fehlt etwas, sagen wir, was die Lücke bedeutet. Die Ausnahme ist der Legitimationsnachweis: Ohne ihn bleibt es bei der Einschätzung; Unterlagen anfordern oder für Ihren Mandanten handeln können wir dann nicht.

Für eine konkrete Immobilie Ihres Mandanten: Werteinschätzung anfordern oder rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), Rückruf am selben Werktag.

Was mit den Daten Ihres Mandanten passiert.

Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer zählt § 203 Absatz 1 Nummer 3 StGB zu den Berufen, die sich strafbar machen, wenn sie ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbaren, das ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder sonst bekannt geworden ist. Ihre Schweigepflicht kennen Sie besser als wir. Was Sie uns geben, nutzen wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ob und was Sie uns geben dürfen, entscheiden Sie.

  • Eine Adresse nennen Sie uns erst, wenn Ihr Mandant einverstanden ist.
  • Zu Werbezwecken geben wir nichts an Dritte weiter, auch keine Adressliste.
  • Ohne Auftrag löschen wir die Anfrage nach sechs Monaten. Bei einem Auftrag gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Datenschutzerklärung).
  • Die Formulare unserer Website übertragen verschlüsselt (TLS). Eine gewöhnliche E-Mail ist nicht Ende zu Ende verschlüsselt, also nicht nur für Absender und Empfänger lesbar. Für Dateien klären wir den Weg vorher.

Im Landkreis Helmstedt führt ein Durchschnittswert in die Irre.

Warum das Thema hier so oft auf Ihrem Tisch liegt, zeigen zwei Zensus-Zahlen: 21,3 Prozent der Einwohner sind 67 Jahre und älter, und 68,1 Prozent der Gebäude mit Wohnraum sind bis 1979 gebaut (beides Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022; Daten bereitgestellt vom Landesamt für Statistik Niedersachsen).

Der Landkreis Helmstedt hat 490 Bodenrichtwertzonen, davon 317 Wohn- und Dorflagen. Deren Werte reichen zum Stichtag 1. Januar 2026 von 15 bis 280 Euro je Quadratmeter. Den niedrigsten Wert haben zwei Jerxheimer Zonen, darunter 00404020 „Siedlung Heeseberg“. Den höchsten hat die Zone 00400139 „Königslutter - NBG Am Badeholz“, mehr als das Achtzehnfache, in ein und demselben Landkreis. Ein Bodenrichtwert ist nie ein Hauspreis. Er beschreibt nur den Boden und gilt genau für seine Zone (Immobilienpreise). Quellenangabe: © Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://immobilienmarkt.niedersachsen.de.

Für einen Ort oder eine Gemeinde stellen wir die Zonen auf Anfrage zusammen, mit Zonennummer, Lagebezeichnung, Nutzungsart und Stichtag, auf Wunsch mit den Vorjahresständen. Schreiben Sie den Ortsnamen an info@okerland-immobilien.de. Einen Mandantennamen brauchen wir nicht, und es kostet nichts.

Wenn eine Einheit aus Ihrem Verwaltungsbestand verkauft werden soll.

Dann will ein einzelner Eigentümer verkaufen. Wir bitten um:

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Stand des Hausgelds (des laufenden Beitrags an die Gemeinschaft) samt Rückständen
  • Wirtschaftsplan (Plan für Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft) und letzte Hausgeldabrechnung
  • Beschluss-Sammlung und Protokolle

Beschlossene Sanierungen und der Stand der Erhaltungsrücklage, des gemeinsamen Geldes der Eigentümer für Reparaturen, gehen in die Spanne ein. Die Verwaltung übernehmen wir nicht, auch nicht übergangsweise. Wer gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, braucht dafür eine eigene Erlaubnis (§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO).

Berichte so oft Sie möchten, und ein Auftrag, der von selbst endet.

Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht über die Vermögensverwaltung Rechnung zu legen, soweit sein Aufgabenkreis die Vermögensverwaltung umfasst (§ 1865 Absatz 1 BGB). Für diese Rechnungslegung und Rückfragen des Gerichts bekommen Sie von uns einen schriftlichen Zwischenstand zu dem Stichtag, den Sie nennen. Jeder Bericht hat dieselben Punkte, auch wenn nichts passiert ist. Mehr auf Berichte.

Bevor wir über den Preis reden, halten wir in einer Zielvereinbarung fest, was Ihrem Mandanten wichtig ist: Nach dem Erstgespräch schreiben wir es auf, und er bekommt es schriftlich. Wir verhandeln entlang dieser Zielvereinbarung, nicht entlang unserer Provision.

Was wir zusagen, steht im Vertrag: Berichte so oft Sie möchten, Rückmeldung nach jeder Besichtigung spätestens am nächsten Werktag, Rückruf am selben Werktag. Der Alleinauftrag (nur wir sind mit dem Verkauf beauftragt) läuft sechs Monate und endet dann von selbst. Weiter geht es nur, wenn Ihr Mandant es ausdrücklich will. Den Vertrag bekommen Sie vorab zum Lesen, unterschrieben wird nicht im Gesprächstermin. Kostenregeln und Nachwirkung (was nach dem Ende des Auftrags noch gilt) stehen auf Provision. Die Provision wird im Erstgespräch genannt und schriftlich begründet, bevor etwas unterschrieben wird. Wird aus dem Vorgang ein Verkauf, suchen wir den Käufer gezielt, statt auf Anfragen zu warten, bei Bedarf diskret ohne öffentliche Anzeige.

Wir zahlen Ihnen keine Prämie, und wir beraten nicht rechtlich.

Wir zahlen Berufsträgern nichts dafür, dass unser Name fällt: keine Prämie, keine Beteiligung, keine Sachleistung, kein Essen. Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit würde Ihre Unabhängigkeit berühren, und genau sie ist der Grund, warum man Ihnen glaubt. Uns wäre unwohl, wenn Ihr Mandant sich fragen müsste, ob Sie uns aus Überzeugung nennen oder gegen Geld. Unsere Empfehlungsprämie für Privatpersonen auf Empfehlen gilt für Sie ausdrücklich nicht.

Wir beraten nicht rechtlich und nicht steuerlich. Zur allgemeinen Rechtslage sagen wir, was wir am Gesetzestext belegen können; für den Einzelfall verweisen wir auf Notar, Anwalt oder Steuerberater. Vermietung und Hausverwaltung machen wir nicht, auch nicht für einen Nachlass. Die vollständige Liste steht auf Was wir nicht machen.

Wo wir arbeiten und welche Stellen im Landkreis Helmstedt zuständig sind.

Wir arbeiten im gesamten Landkreis Helmstedt, dazu in Schöppenstedt und den Orten um Elm und Asse, in Braunschweig und Wolfsburg mit Umland und in Nachbarorten in Sachsen-Anhalt wie Hötensleben, Harbke und Völpke. In Sachsen-Anhalt gelten andere Quellen und Zuständigkeiten, und wir nennen die richtigen.

Für Grundbuch, Nachlass und Betreuung ist im Landkreis das Amtsgericht Helmstedt zuständig, Stobenstraße 5, 38350 Helmstedt. Das Finanzamt vor Ort ist das Finanzamt Braunschweig-Helmstedt, Standort Helmstedt, Ernst-Koch-Straße 3. Die Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig, Wilhelmstraße 3, 38100 Braunschweig. Seine Kaufpreissammlung, in der er die Kaufpreise aus den Kaufverträgen sammelt, ist keine offene Datenbank. Übermittelt werden darf sie nur dem zuständigen Finanzamt für Zwecke der Besteuerung (§ 195 Absatz 4 BauGB). Auskünfte daraus sind bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe der Vorschriften des Landes zu erteilen (§ 195 Absatz 5 BauGB). Ob Sie als Bevollmächtigter ein solches Interesse geltend machen können, klären Sie direkt mit seiner Geschäftsstelle.

Die Einsicht in das Grundbuch ist nach § 12 Absatz 1 GBO (Grundbuchordnung) jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Wir arbeiten deshalb mit der Legitimation, die wir bekommen, und besorgen Unterlagen nur im Rahmen eines Auftrags. Arbeitszeit berechnen wir nicht. Die amtlichen Gebühren trägt der Eigentümer, wir geben sie ohne Aufschlag weiter.

So erreichen Sie uns.

Der erste Schritt kostet nichts: eine schriftliche Werteinschätzung oder ein Erstgespräch, auf Wunsch mit allen Beteiligten. Bis Ihr Mandant sich entscheidet, ist nichts unterschrieben.

Werteinschätzung anfordern, anrufen (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), schreiben an info@okerland-immobilien.de oder das Kontaktformular nutzen. Wir rufen am selben Werktag zurück.

Okerland Immobilien, Schöninger Stieg 27, 38381 Jerxheim. Jeder Vorgang hat einen festen Ansprechpartner, Paul Probodziak oder Niklas Schwerin. Im Team arbeitet eine ausgebildete Immobilienkauffrau mit Erfahrung in der Wohnungswirtschaft.