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Der Verkauf ist erst zu Ende, wenn der Schlüssel übergeben ist

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Beim Notar wird unterschrieben, und dann ist es geschafft. So fühlt es sich an. Ganz stimmt es aber nicht. Nach dem Notartermin sind die meisten vor allem erleichtert, und genau dann geht leicht etwas unter. Zwischen der Unterschrift und dem Tag, an dem Sie den Schlüssel aus der Hand geben, liegen einige Wochen. In dieser Zeit muss Geld fließen, Ämter arbeiten, und praktische Fragen sind offen. Unser Auftrag endet nicht mit der Beurkundung, also der Unterschrift unter den Kaufvertrag vor dem Notar. Er endet mit dem Übergabeprotokoll, das bei der Schlüsselübergabe alles schriftlich festhält.

Was der Notar nach der Beurkundung erledigt

Mit der notariellen Beurkundung ist der Verkauf verbindlich. Danach sorgt der Notar für die Abwicklung. Er lässt für den Käufer eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, dem amtlichen Verzeichnis, wem ein Grundstück gehört. Diese Vormerkung sichert das Grundstück für den Käufer. Außerdem holt der Notar bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung für eine noch eingetragene Grundschuld ein. Eine Grundschuld sichert der Bank einen Kredit über Ihr Grundstück ab. Mit der Löschungsbewilligung erklärt die Bank, dass sie gelöscht werden darf. Sobald das erledigt ist, teilt der Notar dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Wie die Fälligkeit in Ihrem Vertrag genau geregelt ist, erklärt Ihnen der Notar. Wir gehen den Vertragsentwurf vorher mit Ihnen durch, damit am Termin keine Frage offen ist.

Erst wenn der Kaufpreis bei Ihnen eingegangen ist, wird übergeben. Und erst danach wird der Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Für den gesamten Landkreis Helmstedt ist dafür das Amtsgericht Helmstedt in der Stobenstraße 5 als Grundbuchamt zuständig. Diese Reihenfolge schützt Sie. Schlüssel, Besitz, Nutzen und Lasten gehen über, wenn der Kaufpreis eingegangen ist. „Nutzen und Lasten“ heißt: Ab dann darf der Käufer das Haus nutzen und trägt die laufenden Kosten. Eigentümer wird der Käufer aber erst mit der Eintragung im Grundbuch.

Was in dieser Zeit bei Ihnen zu klären ist

Läuft auf dem Haus noch ein Kredit, sprechen Sie früh mit Ihrer Bank darüber, wie er abgelöst, also vorzeitig zurückgezahlt wird. Dafür kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, ein Ausgleich an die Bank für die entgangenen Zinsen. Ob sie anfällt und in welcher Höhe, kann nur die Bank sagen. Auf einen Gewinn aus dem Verkauf kann Steuer anfallen. Das ist etwa möglich, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie vermietet war. Ob das bei Ihnen so ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Wir erklären Ihnen die allgemeine Lage. Den Einzelfall beurteilen wir nicht.

Was noch im Haus steht, haben wir bereits in der Zielvereinbarung besprochen. Die Zielvereinbarung heißt: Nach dem Erstgespräch schreiben wir auf, was Ihnen beim Verkauf wichtig ist, und Sie bekommen es schriftlich. Jetzt wird es konkret: Was bleibt, was geht, wer räumt, bis wann. Wenn Sie weit weg wohnen, organisieren wir die Räumung und stimmen die Termine mit der Firma ab.

Sie stehen noch vor dem Verkauf? Der erste Schritt ist die kostenlose Werteinschätzung oder ein Anruf (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), Rückruf am selben Werktag.

Die Übergabe mit Protokoll

Am Übergabetag gehen wir mit Käufer und Verkäufer durch das Haus. Das Protokoll hält fest, was später niemand mehr nachprüfen kann:

  • die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, bei Ölheizung die Menge Heizöl, die noch im Tank ist,
  • ein Schlüsselverzeichnis mit jedem einzelnen Schlüssel, auch dem für den Briefkasten und die Gartenlaube,
  • den Zustand der Räume, wie er an diesem Tag ist,
  • die übergebenen Unterlagen: Energieausweis, Bauunterlagen, Bedienungsanleitungen und Wartungsprotokolle der Heizung,
  • und welche Einbauten oder Möbel wie vereinbart im Haus bleiben.

Beide Seiten unterschreiben. Sie bekommen eine Kopie, der Käufer auch. Die Ummeldung von Strom, Gas und Wasser bereiten wir vor. So bekommt der Käufer nicht Ihre Rechnung und Sie nicht seine. Bei einer Eigentumswohnung stimmen wir den Eigentümerwechsel mit der Hausverwaltung ab. So werden Hausgeld und Abrechnung sauber getrennt. Das Hausgeld ist der monatliche Betrag, den jeder Wohnungseigentümer für die gemeinsamen Kosten des Hauses zahlt.

Die Gebäudeversicherung geht auf den Käufer über

Ein Punkt, den viele nicht wissen: Ihre Gebäudeversicherung endet nicht mit dem Verkauf. Sie geht auf den Käufer über, sobald er Eigentümer wird. Er kann sie übernehmen oder binnen eines Monats kündigen. Kündigen Sie sie deshalb nicht vorschnell selbst. Sonst ist das Haus in den Wochen zwischen Übergabe und Grundbucheintragung womöglich ohne Schutz. Wir erinnern Sie zum richtigen Zeitpunkt daran. Und wir sagen dem Käufer, dass er wählen kann, ob er die Versicherung behält.

Wenn Sie nicht selbst kommen können

Wer weit weg wohnt, muss zum Notartermin kommen und sonst zu nichts. Selbst der Notartermin lässt sich häufig anders lösen: Jemand unterschreibt mit Ihrer Vollmacht für Sie, oder Sie gehen zu einem Notar in Ihrer Nähe. Das stimmen wir mit dem Notar ab. Die Übergabe führen wir dann ohne Sie durch. Sie bekommen das Protokoll und einen Bericht.

In Königslutter heizt jedes vierte Haus mit Öl, und das gehört ins Protokoll

Das restliche Heizöl im Tank ist bei der Übergabe oft ein Thema. Man vergisst es leicht und ärgert sich später darüber. Im Landkreis Helmstedt kommt es häufig vor. In Königslutter am Elm heizen laut Zensus, der amtlichen Volkszählung, 1.349 von 5.224 Gebäuden mit Wohnraum mit Heizöl, das sind 25,8 Prozent. In Jerxheim sind es 156 von 397 Gebäuden, also 39,3 Prozent (Landesamt für Statistik Niedersachsen, Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022). Das restliche Öl ist oft mehr wert, als man denkt. Bezahlt der Käufer es extra, oder ist es im Kaufpreis enthalten? Das sollte vor dem Notartermin geklärt und im Vertrag geregelt sein. Wir sprechen es an, bevor der Vertrag beim Notar liegt.

Sie stehen noch ganz am Anfang und nicht vor der Übergabe? Der erste Schritt kostet nichts: eine schriftliche Werteinschätzung mit Begründung oder ein Erstgespräch, in dem wir zuerst fragen, was Ihnen wichtig ist. Bis Sie sich entscheiden, ist nichts unterschrieben. Rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), schreiben Sie an info@okerland-immobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir rufen am selben Werktag zurück. Den ganzen Weg vom Erstgespräch bis hierher zeigt die Seite Ablauf.