Das Haus der Mutter mit Vorsorgevollmacht verkaufen
Von Paul Probodziak · Stand:
Für Angehörige, Bevollmächtigte und ehrenamtliche Betreuer: was beim Notar und vor dem Betreuungsgericht gilt, mit den zuständigen Stellen im Landkreis Helmstedt. Stand: 09.10.2026.
Ihre Mutter kann ihre Bankgeschäfte und Verträge nicht mehr selbst regeln, das Haus steht vielleicht schon leer, und Sie fragen sich, ob Sie es überhaupt verkaufen dürfen. Deckt eine Vorsorgevollmacht den Verkauf ab, können Sie die Immobilie ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts verkaufen[2]; fürs Grundbuch sollte die Vorsorgevollmacht beurkundet oder öffentlich beglaubigt sein[1]. Fehlt eine solche Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, und der braucht für den Verkauf die Genehmigung des Gerichts[3][2].
Es fühlt sich seltsam an, über das Haus der Mutter zu entscheiden, solange ihre Hausschuhe noch im Flur stehen. Drei Begriffe tragen diese Seite. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die jemand erteilt, damit später kein Betreuer bestellt werden muss[4]. Das Betreuungsgericht ist die Abteilung des Amtsgerichts, die über Betreuungen entscheidet[5]. Öffentlich beglaubigt heißt: Ein Notar oder die Betreuungsstelle bestätigt, dass die Unterschrift echt ist[4]. Kann Ihre Mutter noch selbst entscheiden und unterschreiben, geht es eher um den Umzug: Haus verkaufen im Alter.
| Mit Vorsorgevollmacht | Mit Betreuung | |
|---|---|---|
| Wer bestimmt die Person? | Ihre Mutter selbst, solange sie geschäftsfähig ist[6][34] | das Betreuungsgericht bestellt den Betreuer[3] |
| Vorrang | geht vor, soweit die oder der Bevollmächtigte die Angelegenheiten gleichermaßen besorgen kann[3] | nur, wenn eine Betreuung erforderlich ist[3] |
| Form fürs Grundbuch | beurkundet oder öffentlich beglaubigt: beim Notar, bei einer Vollmacht zur Vermeidung einer Betreuung auch bei der Betreuungsstelle für 10 Euro[1][4] | Betreuerausweis; der Aufgabenkreis legt fest, wofür der Betreuer vertreten darf[7] |
| Genehmigung des Verkaufs | keine Genehmigung des Betreuungsgerichts vorgesehen[2]; ein Kontrollbetreuer (er überwacht die Bevollmächtigten) nur, wenn beide Voraussetzungen des § 1820 Abs. 3 BGB vorliegen[8] | für Kaufvertrag und Übertragung (§ 1850 Nr. 5 und Nr. 1 BGB), bei der eigenen Wohnung § 1833 Abs. 3 BGB[2][9] |
| Maßstab | Vereinbarung und Wille Ihrer Mutter[8] | Wünsche Ihrer Mutter[10], Gesamtabwägung in ihrem Interesse[11] |
| Wirksamkeit | die Wirkung einer Beglaubigung durch die Behörde endet mit dem Tod[4] | Genehmigung wirkt erst mit Rechtskraft[12], gegenüber dem Käufer erst mit Mitteilung[13] |
| Zeit | kein gerichtliches Genehmigungsverfahren für den Verkauf[2] | Prüfung, Anhörung, zwei Wochen Beschwerdefrist ab schriftlicher Bekanntgabe[14] |

Grafik: Okerland Immobilien. Inhalt: § 29 GBO, § 7 BtOG, §§ 1814, 1823, 1850 BGB, § 63 FamFG, Stand 09.10.2026.
Ohne passende Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer[3]. Eine Vollmacht geht vor (§ 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB)[3]. Gibt es keine, können Sie die Betreuung beim Betreuungsgericht anregen[32]; für den Hausverkauf braucht der Betreuer später dessen Genehmigung[2].
Das Wort führt leicht in die Irre: Ein Betreuer pflegt nicht, er vertritt rechtlich[3][7].
Eine neue Vorsorgevollmacht kann Ihre Mutter nur erteilen, solange sie geschäftsfähig ist[34]. Geschäftsunfähig ist nach § 104 Nr. 2 BGB, wer wegen einer nicht nur vorübergehenden krankhaften Störung der Geistestätigkeit seinen Willen nicht frei bilden kann[6]. Ob das zutrifft, klären Sie mit dem Notar.
Vier Fragen klären, wer das Haus verkaufen darf
Bevor jemand über den Preis spricht, steht fest, wer unterschreiben darf: Ihre Mutter selbst, Sie mit einer Vollmacht oder ein Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts. Die Reihenfolge folgt aus dem Gesetz und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Erst danach lohnt die Frage, was das Haus wert ist.
| Frage | Ja | Nein oder unsicher |
|---|---|---|
| 1. Kann Ihre Mutter selbst entscheiden und unterschreiben? | Ihre Mutter verkauft selbst | weiter mit 2; im Zweifel klärt das der Notar |
| 2. Gibt es eine Vorsorge- oder Generalvollmacht, die den Verkauf abdeckt? | weiter mit 3 | weiter mit 4 |
| 3. Ist die Vollmacht beurkundet oder die Unterschrift öffentlich beglaubigt? | Verkauf durch Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter, ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts[1][2] | der Notar klärt, ob sie trägt; eine neue Vollmacht nur, solange Ihre Mutter geschäftsfähig ist[6]; sonst weiter mit 4 |
| 4. Ist ein Betreuer bestellt, dessen Aufgabenkreis den Verkauf umfasst? | Verkauf mit Genehmigung des Betreuungsgerichts[2][7] | das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, im Landkreis Helmstedt in der Regel das Amtsgericht Helmstedt[3][20][22]; Beratung bei Betreuungsstelle und Betreuungsvereinen[16] |
Kann ich mit einer Vorsorgevollmacht das Haus meiner Mutter verkaufen?
Ja, wenn die Vorsorgevollmacht den Verkauf von Immobilien abdeckt und Ihre Mutter sie wirksam erteilt hat. Eine Genehmigung des Betreuungsgerichts wie beim Betreuer ist dafür nicht vorgesehen[2]. Das Grundbuchamt soll den Käufer aber nur eintragen, wenn die Vorsorgevollmacht beurkundet oder öffentlich beglaubigt ist, beim Notar oder bei der Betreuungsstelle[1][4].
Fürs Grundbuch zählt eine Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift
Das Grundbuchamt soll eine Eintragung nur vornehmen, wenn die nötigen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen sind (§ 29 Abs. 1 GBO)[1]. Eine nur privat unterschriebene Vorsorgevollmacht erfüllt diese Form nicht[1].
Für die Betreuungsstelle gilt § 7 des Betreuungsorganisationsgesetzes. „Die Urkundsperson bei der Behörde ist befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten, soweit sie von natürlichen Personen erteilt werden, öffentlich zu beglaubigen.“[4] Absatz 2 schränkt das ein. Die Behörde darf die Beglaubigung einer Vollmacht „nur vornehmen, wenn diese zu dem Zweck erteilt wird, die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden.“[4] Eine Generalvollmacht für andere Zwecke gehört deshalb zum Notar[4]. Dass die Beglaubigung durch die Behörde dem Grundbuchrecht genügt, hat der Bundesgerichtshof zur Vorgängernorm entschieden, § 6 Abs. 2 des früheren Betreuungsbehördengesetzes[17].
Die Gebühr der Betreuungsstelle beträgt 10 Euro je Beglaubigung (§ 7 Abs. 4 BtOG)[4]. Unterschreiben muss Ihre Mutter dafür selbst[4]. Was der Notar berechnet, richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz[18]; eine Zahl nennen wir dafür nicht.
Wichtig für später: „Die Wirkung der Beglaubigung endet bei einer Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers.“[4] Wenn Ihre Mutter verstorben ist, gelten andere Wege. Ob Ihre Vorsorgevollmacht den Immobilienverkauf trägt, prüft der Notar.
Als Betreuer verkaufen Sie das Haus nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts
Ein Betreuer braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts schon für den Kaufvertrag und noch einmal für die Übertragung des Grundstücks. So steht es in § 1850 BGB. „Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts 1. zur Verfügung über ein Grundstück … 5. zur Eingehung einer Verpflichtung zu einer der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Verfügungen …“[2] Wird mit dem Verkauf die eigene Wohnung der Betreuten aufgegeben, verlangt § 1833 Abs. 3 BGB die Genehmigung[9]; ob das nach einem Umzug ins Heim noch zutrifft, entscheidet sich im Einzelfall.
Vertreten darf der Betreuer nur in seinem Aufgabenkreis[7].
Der Betreuer muss die Wünsche der Betreuten feststellen[10]. Maßstab für die Genehmigung ist nach dem Bundesgerichtshof das Interesse der Betreuten, geprüft in einer Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile, nicht das Interesse späterer Erben (BGH, Beschluss vom 30.11.2016, XII ZB 335/16, zur früheren Fassung des Betreuungsrechts)[11]. In jenem Fall stand eine relativ geringfügige Differenz zwischen Verkehrswert (dem Marktwert der Immobilie) und Kaufpreis der Genehmigung nicht entgegen[11]. Eine feste Grenze nennt der Beschluss nicht. Nahen Angehörigen soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, wenn der mutmaßliche Wille der Betreuten festgestellt werden muss[10]. Welche Unterlagen das Gericht braucht, bestimmt es selbst, denn es ermittelt von Amts wegen[19].
Wer Betreuungen beruflich führt, findet mehr auf unserer Seite für Berufsträger. Rechtsfragen zum Einzelfall klären Sie mit dem Notar oder einem Rechtsanwalt.
Was das im Landkreis Helmstedt bedeutet
Lebt Ihre Mutter im Landkreis Helmstedt, ist in der Regel das Amtsgericht Helmstedt ihr Betreuungsgericht[20][22], und ihre Vorsorgevollmacht kann die Betreuungsstelle des Landkreises in Helmstedt beglaubigen[16]. Das Amtsgericht Helmstedt in der Stobenstraße 5 hat eine Abteilung für Betreuungssachen[20], und sein Bezirk umfasst alle 23 Gemeinden des Landkreises[21]. Zuständig ist zuerst das Gericht, bei dem schon eine Betreuung läuft, sonst das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt Ihrer Mutter (§ 272 Abs. 1 FamFG)[22].
Örtliche Betreuungsbehörde sind in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte[23]. Im Landkreis Helmstedt ist das die Betreuungsstelle im Kreishaus 7, Conringstraße 27-30, 38350 Helmstedt, Stand 09.10.2026[24]. „Die Gebühr für die Unterschriftenbeglaubigung bei Vorsorgevollmachten beträgt 10,00 € je Beglaubigung“, schreibt der Landkreis Helmstedt[16]. Angehörige und Betroffene erhalten laut Landkreis „bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung“, auch zur Vollmacht[16].
Laut Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022) leben im Landkreis Helmstedt 19.265 Menschen ab 67 Jahren, das sind 21,3 % der Bevölkerung[25]. Wie viele davon eine Vollmacht oder einen Betreuer haben, weist die Statistik nicht aus. Wo wir im Landkreis tätig sind, zeigt unsere Übersicht der Regionen.
| Stelle | Rolle in Ihrer Lage | Anschrift | Beleg |
|---|---|---|---|
| Amtsgericht Helmstedt | in der Regel Betreuungsgericht für Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis; Grundbuchamt für die 23 Gemeinden des Kreises | Stobenstraße 5, 38350 Helmstedt | [20][21][22] |
| Betreuungsstelle des Landkreises Helmstedt | Beglaubigung von Vorsorgevollmachten (10,00 €), Beratung für Angehörige | Kreishaus 7, Conringstraße 27-30, 38350 Helmstedt (Stand 09.10.2026) | [23][24][16] |
| Notarin oder Notar | Beurkundung des Kaufvertrags, Beurkundung oder Beglaubigung der Vollmacht | – | [1] |
| Landkreis Helmstedt, Zensus 2022 | Personen | Anteil |
|---|---|---|
| 67 bis 74 Jahre | 8.554 | 9,4 % |
| 75 Jahre und älter | 10.711 | 11,8 % |
| 67 Jahre und älter | 19.265 | 21,3 % |
Stichtag 15.05.2022, Anteile gerundet, Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen[25].
Die Genehmigung wirkt erst mit Rechtskraft, und das bestimmt den Zeitplan
Nach § 40 Abs. 2 FamFG gilt: „Ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, wird erst mit Rechtskraft wirksam.“[12] Rechtskräftig heißt, dass niemand den Beschluss mehr anfechten kann; die Beschwerdefrist beträgt nach § 63 FamFG zwei Wochen ab schriftlicher Bekanntgabe[14]. Die Frist läuft für jeden Beteiligten ab der Bekanntgabe an ihn, für die Betreute ab der Bekanntgabe an sie selbst[26].
Das Niedersächsische Justizministerium rät ehrenamtlichen Betreuern: „Der Vertrag sollte ausdrücklich unter dem Vorbehalt der betreuungsgerichtlichen Genehmigung abgeschlossen werden.“[27] Damit die Genehmigung beim Käufer ankommt, kann der Notar eine Doppelvollmacht erhalten, also eine Vollmacht, die Genehmigung für den Betreuer entgegenzunehmen und dem Käufer mitzuteilen[26]. Die Gestaltung übernimmt der Notar. Die Zeit bis zur Rechtskraft gehört in jeden Verkaufszeitplan.
| Schritt | Was geschieht | Beleg | Zeitbaustein |
|---|---|---|---|
| 1. Kaufvertrag beim Notar | Vertrag unter Vorbehalt der Genehmigung; seine Wirksamkeit hängt von der nachträglichen Genehmigung ab | [27][13] | Termin nach Absprache |
| 2. Prüfung durch das Gericht | Ermittlungen von Amts wegen; welche Unterlagen nötig sind, bestimmt das Gericht | [19] | keine gesetzliche Dauer |
| 3. Anhörung | bei Aufgabe der eigenen Wohnung „hat … anzuhören“, bei §§ 1850 bis 1854 BGB „soll … anhören“ | [28][9] | keine gesetzliche Dauer |
| 4. Beschluss und Bekanntgabe | die Genehmigung wird nur gegenüber dem Betreuer erklärt | [29] | keine gesetzliche Dauer |
| 5. Beschwerdefrist | zwei Wochen ab schriftlicher Bekanntgabe; für die Betreute ab Bekanntgabe an sie selbst | [14][26] | 2 Wochen je Beteiligtem |
| 6. Rechtskraft | der Beschluss wird wirksam | [12] | nach Ablauf der Fristen |
| 7. Mitteilung an den Käufer | die Genehmigung wirkt gegenüber dem Käufer erst, wenn der Betreuer sie ihm mitteilt, etwa über eine Doppelvollmacht des Notars | [13][26] | abhängig von der Gestaltung |
| Sonderfall: Der Käufer fordert zur Mitteilung auf | Mitteilung nur bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Empfang der Aufforderung, sonst gilt die Genehmigung als verweigert | [13] | eine Frist, keine Verfahrensdauer |

Grafik: Okerland Immobilien. Inhalt: § 1850 BGB, § 1855 BGB, § 63 FamFG, § 40 Abs. 2 FamFG, § 1856 BGB, Arbeitshilfe des Niedersächsischen Justizministeriums, Stand 09.10.2026.
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Wir begründen den Wert schriftlich und sprechen mit der ganzen Familie
Grundlage ist bei Okerland Immobilien die kostenlose Werteinschätzung, eine Preisspanne mit schriftlicher Begründung, ohne Verpflichtung zum Verkauf. Muss das Betreuungsgericht zustimmen, erleichtert unsere Begründung dem Gericht die Prüfung. Ein Nachweismittel ist sie nicht, und sie ersetzt kein Gutachten, wenn das Gericht eines verlangt. Alles rund um die Immobilie übernehmen wir, damit Sie sich um Ihre Mutter kümmern können.
Auf Ihren Wunsch sprechen wir mit Ihrer Mutter und Ihren Geschwistern und berichten allen gleichzeitig, so oft Sie möchten. Das Erstgespräch führen wir bei Ihnen zu Hause, am Haus oder bei uns in Jerxheim, aus der Ferne auch am Telefon oder per Video. Soll im Ort niemand davon erfahren: Diskret verkaufen. Den Überblick gibt die Seite Was wir beim Verkauf übernehmen.
So läuft der Verkauf mit Okerland Immobilien ab, und bis zu Ihrer Entscheidung ist nichts unterschrieben
Bevor wir über den Preis reden, wollen wir wissen, was an diesem Haus hängt. Danach folgt die Zielvereinbarung: Nach dem Erstgespräch schreiben wir auf, was Ihnen beim Verkauf wichtig ist, und Sie bekommen es schriftlich. Dann sehen wir uns das Haus an und begründen die Preisspanne schriftlich. Und dann? Sie entscheiden. Bis hierher kostet nichts und ist nichts unterschrieben.
Erst danach beschaffen wir die Unterlagen, bereiten das Haus für die Vermarktung auf und suchen gezielt Käufer, statt auf sie zu warten. Handelt ein Betreuer, steht die Genehmigungszeit von Anfang an im Zeitplan. Wie jeder Schritt aussieht, zeigt der ganze Ablauf in 13 Schritten.
Diese Unterlagen braucht der Immobilienverkauf mit Vorsorgevollmacht oder Betreuung
Zu den üblichen Unterlagen kommt in Ihrer Lage ein Nachweis, dass Sie handeln dürfen: die Vollmacht oder der Betreuerausweis. Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aus dem Grundbuch, das Eigentümer und Belastungen eines Grundstücks verzeichnet. Sie müssen nicht alles selbst zusammensuchen. Wir prüfen, was vorhanden ist, und besorgen den Rest mit Ihrer Vollmacht. Dafür berechnen wir keine Arbeitszeit, Sie tragen nur die amtlichen Gebühren.
| Unterlage | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| Vollmacht oder Betreuerausweis | Nachweis, dass Sie für Ihre Mutter handeln dürfen | Vollmacht beurkundet oder öffentlich beglaubigt[1]; beim Betreuer den Aufgabenkreis prüfen[7] |
| Grundbuchauszug | Eigentum und Belastungen | besorgen wir mit Ihrer Vollmacht |
| Flurkarte | Lage und Grenzen des Grundstücks | besorgen wir mit Ihrer Vollmacht |
| Baulastenauskunft | eingetragene Pflichten des Grundstücks | besorgen wir mit Ihrer Vollmacht |
| Energieausweis | gehört zu den Verkaufsunterlagen | wir lassen ihn erstellen |
| Wohnflächenberechnung und Grundrisse | Flächen und Raumaufteilung | aus den Bauunterlagen |
| Baugenehmigung und Bauunterlagen | was genehmigt gebaut wurde | aus dem Haus oder vom Bauamt |
| Modernisierungsnachweise | Rechnungen über Dach, Heizung, Fenster | was im Haus zu finden ist |
Der Auftrag endet nach sechs Monaten von selbst, Sie verlängern nur, wenn Sie zufrieden sind. Den Vertrag bekommen Sie vorab zum Lesen. Was gilt, wenn er ohne Verkauf endet, steht vollständig unter Provision und Laufzeit. Fragen dazu: rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), Rückruf am selben Werktag.
Häufige Fragen zu Vorsorgevollmacht, Betreuung und Hausverkauf
Kann ich mit einer Generalvollmacht das Haus meiner Mutter verkaufen?
Ja, wenn die Generalvollmacht, also eine Vollmacht für alle Angelegenheiten, den Verkauf abdeckt und beurkundet oder öffentlich beglaubigt ist[1]. Die Betreuungsstelle beglaubigt aber nur Vollmachten, die erteilt werden, um eine Betreuung zu vermeiden[4]. Eine Generalvollmacht für andere Zwecke beglaubigt deshalb der Notar[4]. Ob der Text Ihrer Vollmacht den Verkauf eines Grundstücks trägt, prüft ebenfalls der Notar.
Brauche ich als Bevollmächtigter eine Genehmigung vom Betreuungsgericht?
Für den Verkauf selbst nicht, die Genehmigungspflicht des § 1850 BGB gilt für Betreuer[2]. Ganz ohne Gericht bleibt es trotzdem nicht in jedem Fall. Das Betreuungsgericht bestellt einen Kontrollbetreuer, wenn Ihre Mutter ihre Rechte gegenüber Ihnen nicht mehr ausüben kann und zugleich konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass die Vollmacht nicht nach ihrem Willen genutzt wird[8].
Was muss ich tun, wenn ich eine Vollmacht habe und schon ein Betreuungsverfahren läuft?
Unterrichten Sie das Betreuungsgericht unverzüglich über die Vorsorgevollmacht. Dazu verpflichtet § 1820 Abs. 1 BGB jeden, der von dem Verfahren erfährt und ein solches Dokument besitzt[8]. Das Zentrale Vorsorgeregister ist ein Register der Bundesnotarkammer, in dem Vorsorgevollmachten erfasst werden[30]. Gerichte können daraus auf Ersuchen Auskunft erhalten[31].
Wie lange dauert die Genehmigung des Betreuungsgerichts?
Eine feste Dauer nennt das Gesetz nicht; wirksam wird die Genehmigung erst mit Rechtskraft[12]. Gegen den Beschluss läuft eine Beschwerdefrist von zwei Wochen ab schriftlicher Bekanntgabe[14]. Planen Sie die Zeit deshalb von Anfang an ein, auch beim Auszug und bei der Übergabe an den Käufer.
Welches Gericht ist zuständig, wenn meine Mutter in einem Pflegeheim in einem anderen Landkreis lebt?
Zuständig ist zuerst das Gericht, bei dem schon eine Betreuung läuft; gibt es noch keine, das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt Ihrer Mutter (§ 272 Abs. 1 FamFG)[22]. Ob der Umzug ins Pflegeheim den gewöhnlichen Aufenthalt ändert, hängt vom Einzelfall ab. Das klären Sie mit dem Gericht oder einem Rechtsanwalt. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Helmstedt ist es in der Regel das Amtsgericht Helmstedt[21][20].
Darf ich als Ehefrau das Haus verkaufen, wenn mein Mann nicht mehr entscheiden kann?
Nein, nicht allein aufgrund der Ehe. Die Notvertretung nach § 1358 BGB gilt nur für die Gesundheitssorge[15]. Für den Verkauf braucht es eine Vollmacht Ihres Mannes oder einen Betreuer, der dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholt[3][2].
Kann ich selbst Betreuerin oder Betreuer meiner Mutter werden?
Ja, das ist möglich. Wünscht Ihre Mutter eine Person als Betreuer, ist diesem Wunsch zu entsprechen, wenn die Person geeignet ist (§ 1816 Abs. 2 BGB)[33]. Ohne Vorschlag berücksichtigt das Gericht die familiären Beziehungen, insbesondere zu Ehegatten, Eltern und Kindern (§ 1816 Abs. 3 BGB)[33]. Beratung für Angehörige bieten die Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine[16].
Verlangt das Gericht ein Gutachten, oder reicht Ihre Werteinschätzung?
Welche Unterlagen das Gericht braucht, bestimmt es selbst[19]. Unsere schriftliche Begründung des Werts erleichtert dem Gericht die Prüfung. Sie ist aber kein Nachweismittel und kein Ersatz für ein Gutachten, wenn das Gericht eines verlangt. Gutachten erstellen wir nicht.
Ihr nächster Schritt: ein Gespräch über Wert und Lage
In dieser Lage sind meist zwei Fragen offen: Was ist die Immobilie wert, und was ist als Nächstes zu klären? Damit fangen wir an, mit einer schriftlichen Werteinschätzung und einem Gespräch, auf Wunsch mit allen Beteiligten. Rechts- und Steuerfragen klären Sie mit Notar, Anwalt oder Steuerberater, alles rund um die Immobilie übernehmen wir. Wer erst mal reden will: zwanzig Minuten am Telefon, unverbindlich. Rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), wir rufen am selben Werktag zurück, oder schreiben Sie an info@okerland-immobilien.de.
Die Werteinschätzung ist kostenlos: Werteinschätzung anfordern oder über das Kontaktformular. Telefon 0176 43943026 · Okerland Immobilien, Schöninger Stieg 27, 38381 Jerxheim.
Quellen (34)
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 29 Grundbuchordnung (GBO), Abs. 1 Satz 1, Stand Abruf 09.10.2026, abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 1850 BGB Genehmigung für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und Schiffe, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 1814 BGB Voraussetzungen (rechtliche Betreuung), Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) Öffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung, Stand BtOG zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 391), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 23c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Abs. 1 (Betreuungsgerichte), Stand GVG zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 6 G v. 20.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 95), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 104 BGB Geschäftsunfähigkeit, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 1823 BGB Vertretungsmacht des Betreuers, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 1820 BGB Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 1833 BGB Aufgabe von Wohnraum des Betreuten, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 1821 BGB Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.11.2016 – XII ZB 335/16, Rn. 12 und 24 (zu §§ 1821, 1908i BGB a. F.), Stand 30.11.2016, abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 40 FamFG Wirksamwerden, Abs. 2, Stand FamFG zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 1856 BGB Nachträgliche Genehmigung, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 63 FamFG Beschwerdefrist, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3, Stand FamFG zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 1358 BGB Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Landkreis Helmstedt: Dienstleistung „Betreuungsrecht“ (Gebühr der Unterschriftenbeglaubigung, Beratung durch Betreuungsstelle und Betreuungsvereine), Stand Abruf 09.10.2026, abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.11.2020 – V ZB 148/19, Leitsatz a und Rn. 11 (zu § 6 Abs. 2 BtBG, heute § 7 BtOG), Stand 12.11.2020, abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 1 Kostenverzeichnis, Stand Abruf 09.10.2026, abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 26 FamFG Ermittlung von Amts wegen, Stand FamFG zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192), abgerufen am 09.10.2026.
- Amtsgericht Helmstedt: Zuständigkeit und einzelne Abteilungen (Abteilung für Betreuungs- und Unterbringungssachen), Stand Abruf 09.10.2026, abgerufen am 09.10.2026.
- Land Niedersachsen (VORIS): Niedersächsisches Justizgesetz (NJG), Anlage 1 Nr. 32 (Bezirk des Amtsgerichts Helmstedt, 23 Gemeinden), Stand Abruf 09.10.2026, abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 272 FamFG Örtliche Zuständigkeit, Abs. 1, Stand FamFG zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192), abgerufen am 09.10.2026.
- Land Niedersachsen (VORIS): § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts (Nds. AGBtR), Stand Fassung ab 01.01.2023, abgerufen am 09.10.2026.
- Landkreis Helmstedt: Organisationseinheit „53.2 – Betreuungsstelle“ (Kreishaus 7, Conringstraße 27-30, 38350 Helmstedt), Stand Abruf 09.10.2026, abgerufen am 09.10.2026.
- Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN): Zensus 2022, Regionaltabelle „Demografie“, Landkreis Helmstedt (Altersklassen 67–74 und 75+), Stand 15.05.2022, abgerufen am 07.10.2026.
- Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.12.2015 – XII ZB 283/15, Leitsätze b und d (zu § 1829 BGB a. F., heute § 1856 BGB), Stand 02.12.2015, abgerufen am 09.10.2026.
- Niedersächsisches Justizministerium: Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, S. 18–19, Stand August 2023, abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 299 FamFG Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungsverfahren, Stand FamFG zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 1855 BGB Erklärung der Genehmigung, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 78a Bundesnotarordnung (BNotO) Zentrales Vorsorgeregister, Stand BNotO zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 212), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 78b Bundesnotarordnung (BNotO) Auskunft und Gebühren, Abs. 1, Stand BNotO zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 212), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 24 FamFG – Anregung des Verfahrens, Abs. 1, Stand FamFG zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 1816 BGB – Eignung und Auswahl des Betreuers, Abs. 2 und 3, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): § 105 BGB – Nichtigkeit der Willenserklärung, Abs. 1, Stand BGB zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am 09.10.2026.
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