Wir sagen Ihnen, was wir nicht machen, damit Sie uns beim Rest glauben können.
Stand:
Wir bieten nicht alles an. Wir konzentrieren uns auf den Verkauf von Wohnimmobilien im Landkreis Helmstedt und Umgebung, also von Häusern und Wohnungen. 68,1 Prozent der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Helmstedt stammen aus der Zeit bis 1979 (Zensus 2022, Stichtag 15. Mai 2022, Landesamt für Statistik Niedersachsen). Der Zensus ist die amtliche Volkszählung, der Stichtag ist das Datum, für das die Zahl gilt. Bei fast jedem Verkauf hier geht es deshalb um Zustand und Energie, nicht um Vermietung oder Verwaltung. Diese Seite sagt, was wir weglassen und wohin Sie sich stattdessen wenden. Und sie erklärt, warum diese Grenze Ihnen als Eigentümer nützt.
Wir vermieten nicht und suchen keine Mieter.
Eine gute Vermietung ist ein eigenes Handwerk. Sie wollen eine Wohnung vermieten oder suchen eine Mietwohnung? Dann sind Sie bei den Wohnungsunternehmen der Region richtig und bei Maklern, die sich auf Vermietung eingerichtet haben. Eine vermietete Wohnung verkaufen können Sie dagegen mit uns: Vermietete Wohnung verkaufen.
Wir verwalten keine Häuser.
Für eine Hausverwaltung braucht man eine eigene Erlaubnis. Und man braucht jemanden, der bei einem Rohrbruch am Sonntag ans Telefon geht. Sie suchen eine Verwaltung für ein Mehrfamilienhaus oder für eine Eigentümergemeinschaft, also die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer in einem Haus? Dann brauchen Sie einen Verwalter, der das hauptberuflich macht. Auf Wunsch nennen wir Ihnen eine Verwaltung vor Ort.
Wir vermitteln keine Gewerbeimmobilien und keine Neubauten für Bauträger.
Läden, Büros und Hallen sind ein anderes Handwerk mit anderen Kontakten. Das gilt auch für Pakete aus mehreren Mietshäusern, die zusammen verkauft werden. Dafür gibt es Gewerbemakler. Den Verkauf von Neubauten für Bauträger übernehmen wir ebenfalls nicht, denn wir vertreten Eigentümer und nicht Projektentwickler. Beides sind Firmen, die neue Häuser planen, bauen lassen und verkaufen.
Wir vermitteln keine Finanzierung.
Zur Finanzierung beraten Banken und unabhängige Finanzierungsberater. Wir helfen Kaufinteressenten mit allem, was die Bank zur Immobilie braucht:
- Exposé: die Verkaufsunterlage mit Fotos, Grundriss und Beschreibung
- Grundriss und Wohnflächenberechnung
- Energieausweis: ein Dokument über den Energiebedarf des Hauses
- Grundbuchauszug: eine Kopie aus dem amtlichen Verzeichnis, wem das Grundstück gehört und welche Lasten darauf liegen
- Flurkarte: die amtliche Karte mit den Grenzen des Grundstücks
Vor jedem Notartermin verlangen wir vom Käufer eine schriftliche Finanzierungsbestätigung oder einen Eigenkapitalnachweis. Damit belegt er, dass seine Bank den Kauf finanziert oder dass er das Geld selbst hat. Das schützt Sie als Verkäufer davor, dass der Verkauf kurz vor dem Termin platzt.
Wir erstellen keine Gutachten.
Das wird am häufigsten verwechselt. Unsere Werteinschätzung ist eine schriftlich begründete Preisspanne für den Verkauf: Sie sagt, in welchem Bereich der Preis am Markt voraussichtlich liegt. Sie ist kostenlos: Werteinschätzung anfordern oder rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), Rückruf am selben Werktag.
Ein Verkehrswertgutachten ist dagegen ein förmliches Gutachten. Es kommt von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen, also einem amtlich anerkannten Fachmann für Immobilienwerte. So ein Gutachten braucht man in diesen Fällen:
- wenn das Finanzamt bei der Erbschaftsteuer einen niedrigeren Wert anerkennen soll
- bei Streit vor Gericht
- in manchen Betreuungsverfahren, also wenn ein Gericht für einen Menschen einen rechtlichen Betreuer bestellt hat
- wenn sich Miterben auf keinen Wert einigen können
Was es kostet, nennt Ihnen der Sachverständige vorab. Brauchen Sie eines, sagen wir Ihnen das und nennen den Weg dorthin.
Wir beraten nicht in Rechts- und Steuerfragen.
Die allgemeine Rechtslage erklären wir gern, etwa zum Erbe, zur Betreuung oder zur vermieteten Wohnung. Ihren Einzelfall beurteilen wir nicht. Das dürfen wir nicht, und das wollen wir auch nicht. Dafür sind Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater da. Bei Streit ums Erbe hilft der Fachanwalt für Erbrecht, bei einer Trennung der Fachanwalt für Familienrecht. Geht es um Steuern auf einen Gewinn aus dem Verkauf, hilft der Steuerberater. Auf Wunsch nennen wir Ihnen jemanden.
Im Landkreis Helmstedt sind das die Stellen, an die wir Sie verweisen.
Für Grundbuch, Nachlass und Betreuung ist für den gesamten Landkreis das Amtsgericht Helmstedt zuständig, Stobenstraße 5, 38350 Helmstedt. Dort wird also das Grundbuch geführt, und dort werden Erbschaften und rechtliche Betreuungen bearbeitet. Für Steuerfragen rund um den Verkauf ist das Finanzamt Braunschweig-Helmstedt zuständig, Standort Helmstedt, Ernst-Koch-Straße 3.
Die amtlichen Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig, Wilhelmstraße 3, Braunschweig. Ein Bodenrichtwert ist der amtliche Durchschnittswert für den Boden je Quadratmeter, kein Hauspreis. Auch er fließt in unsere Werteinschätzung ein. Die Unterlagen, die Sie bei diesen Stellen brauchen, besorgen wir mit Ihrer Vollmacht, also mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis.
Warum die Grenze Ihnen nützt.
Wer seine Grenzen nennt, dem glaubt man beim Rest. Das ist der eine Grund. Der andere ist praktischer. Wir sagen Ihnen im Vertrag drei Dinge zu: Berichte, so oft Sie möchten, eine Rückmeldung nach jeder Besichtigung bis zum nächsten Werktag und den Rückruf am selben Werktag. Das halten wir nur ein, wenn wir uns nicht in fünf Geschäftsfeldern verzetteln.
Wir haben genau ein Interesse an Ihrem Auftrag: Ihre Immobilie so zu verkaufen, wie es in Ihrer Zielvereinbarung steht. Die Zielvereinbarung entsteht so: Nach dem Erstgespräch schreiben wir auf, was Ihnen beim Verkauf wichtig ist, und Sie bekommen es schriftlich.
Der erste Schritt kostet nichts.
Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Der erste Schritt kostet nichts: eine schriftliche Werteinschätzung mit Begründung oder ein Erstgespräch, in dem wir zuerst fragen, was Ihnen wichtig ist. Bis Sie sich entscheiden, ist nichts unterschrieben.
Werteinschätzung anfordern, rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) oder schreiben Sie an info@okerland-immobilien.de. Wir rufen am selben Werktag zurück.