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Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen, so wie es ist

Von Niklas Schwerin · Stand:

Was Sie offenlegen sollten, was der Käufer nachrüsten muss und wo im Landkreis Helmstedt die alten Bauunterlagen liegen. Stand: 09.10.2026 · Niklas Schwerin, Okerland Immobilien, Jerxheim

Das Dach ist alt, die Fenster sind es auch, und im Keller riecht es feucht. Dann kommt die Frage, die man seit Jahren vor sich herschiebt: Kann ich ein sanierungsbedürftiges Haus verkaufen, ohne vorher zu sanieren? Sie können, und Sie müssen vorher nicht sanieren. Bekannte Mängel sollten Sie allerdings offen nennen. Sanierungsstau ist ein Alltagswort für Erneuerungen an Dach, Heizung, Fenstern oder Leitungen, die über Jahre aufgeschoben wurden.

Vor dem Verkauf reichen kleine Arbeiten wie Aufräumen und Entrümpeln. Auf einen Haftungsausschluss im Kaufvertrag, also eine Klausel, die Rechte des Käufers wegen Mängeln ausschließt, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen hat[1]. Und den Käufer können nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz, GEG) Dämmpflichten treffen; die frühere Pflicht, alte Heizkessel auszutauschen, steht seit dem 29.07.2026 nicht mehr im GModG[2][3].

Muss ich ein sanierungsbedürftiges Haus vor dem Verkauf sanieren?

Nein. Sie müssen vorher nicht sanieren. Eine Sanierung kurz vor dem Verkauf rechnet sich selten. Sinnvoll sind Kleinigkeiten: aufräumen, entrümpeln, den Garten in Ordnung bringen, kleine Schäden beheben. Größere Arbeiten sind Ihre Entscheidung; was sie kosten, sagt Ihnen ein Fachbetrieb oder ein Energieberater, also eine Fachperson für den Energiezustand von Gebäuden.

Was der Verkauf stattdessen braucht, ist eine ehrliche Beschreibung des Zustands, außen und innen getrennt: bekannte Mängel, auch reparierte, und die Unterlagen, die zeigen, was schon gemacht ist. Auch auf Fotos bleibt der Zustand, wie er ist: Mängel werden gezeigt, nicht wegretuschiert.

Wer einen bekannten Mangel verschweigt, haftet trotz Haftungsausschluss

Wo ein Haftungsausschluss im Kaufvertrag endet, regelt § 444 BGB: soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat[1].

„Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“ (§ 444 BGB)[1]

Das Gesetz verpflichtet den Verkäufer, die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB)[4]. Beim Verkauf gebrauchter Immobilien wird die Haftung für Sachmängel im Kaufvertrag nach Angabe von notar.de „so gut wie immer“ ausgeschlossen (22.03.2021)[5]. Diese Klausel heißt auch Gewährleistungsausschluss.

Was die Klausel in Ihrem Vertrag bedeutet, klären Notar oder Anwalt.

Was jetzt zu klären ist: vier Schritte bis zum Verkauf im heutigen Zustand

Am Anfang steht eine ehrliche Bestandsaufnahme. Die Baustelle kann warten.

  1. Den Zustand aufschreiben, außen und innen getrennt, mit der Checkliste unten.
  2. Bekannte Mängel notieren, auch solche, die schon repariert sind.
  3. Unterlagen suchen: Bauunterlagen, Modernisierungsnachweise, Energieausweis. Alte Bauakten hat die Bauaufsicht von Landkreis oder Stadt Helmstedt.
  4. Kleinigkeiten erledigen, etwa entrümpeln und den Garten herrichten.

Steht das Haus leer, informieren Sie die Versicherung, sorgen Sie für Frostschutz und sehen Sie regelmäßig nach. Erbschein und Grundbuch kommen dazu, wenn Sie das Haus geerbt haben.

BereichWas Sie notierenWas es belegt
Außen: DachAlter, bekannte Undichtigkeiten, ReparaturenRechnungen, Modernisierungsnachweise
Außen: Fassade, Fenster, TürenZustand, was wann erneuert wurdeModernisierungsnachweise
Außen: Keller von außen, GrundstückFeuchtigkeit, Abdichtung, Garten, NebengebäudeBauunterlagen, Baulastenauskunft (ob im Baulastenverzeichnis Pflichten für das Grundstück eingetragen sind; Landkreis bzw. Stadt Helmstedt)
Innen: Heizung und EnergieArt und Alter der Heizung, vorhandener EnergieausweisEnergieausweis
Innen: Leitungen, DämmungLeitungen in unbeheizten Räumen, Dämmung der obersten Geschossdecke (siehe Tabelle der Käuferpflichten)Modernisierungsnachweise
Innen: Feuchtigkeit, bekannte Schädenwas Sie wissen, auch Behobeneseigene Notiz, Rechnungen
Anstehende Arbeitenwas absehbar ist, ohne Kostenschätzung—
Eigentum und StichtagWohnte der damalige Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst im Haus? Hat seitdem schon einmal der Eigentümer gewechselt? (entscheidet über die Übergangsregel, siehe Tabelle der Käuferpflichten)eigene Angaben

Bekannte Mängel sollten Sie nennen, auch wenn der Käufer nicht fragt

Offenlegen schützt beide Seiten.

„Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.“ (§ 442 Abs. 1 S. 1 BGB)[6]

Mängel, die bei einer Besichtigung ohne Weiteres erkennbar sind, muss der Verkäufer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht eigens ansprechen (BGH, Urteil vom 15.09.2023, V ZR 77/22, Randnummer 28)[7]. Fragen des Käufers muss er nach ständiger Rechtsprechung richtig und vollständig beantworten (dasselbe Urteil, Rn. 19)[7].

Unterlagen zu übergeben, in denen ein Mangel irgendwo steht, ersetzt den Hinweis nicht ohne Weiteres. Das genügt nur, wenn der Verkäufer erwarten darf, dass der Käufer sie gerade daraufhin durchsieht, etwa bei einem Gutachten zu möglichen Mängeln (V ZR 77/22, Rn. 28; V ZR 133/21, Rn. 20 und 25)[7][8].

Bekannte Mängel gehören in Ihre Zustandsbeschreibung, etwa: „Der Keller wird feucht.“ Wie sie im Kaufvertrag stehen und was das im Einzelfall heißt, klären Notar oder Anwalt.

Welche Pflichten den Käufer nach dem GModG treffen können, und welche es nicht mehr gibt

Die Nachrüstpflichten im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hängen nicht am Baujahr, sondern am Stichtag 1. Februar 2002.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer schon am 1. Februar 2002 selbst darin wohnte, gibt es eine Übergangsregel: Erst der neue Eigentümer muss nachrüsten, binnen zwei Jahren nach dem ersten Eigentümerwechsel seit diesem Tag[9][10]. Das betrifft bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen (§ 69 Abs. 2 bis 4 GModG)[10]. Dazu kommt eine oberste Geschossdecke, also die Decke zum unbeheizten Dachraum, die den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt (§ 35 Abs. 1 und 3 GModG)[9]. Fristen und die Ausnahme für die Decke stehen in der Tabelle. Was davon für Ihr Haus gilt, klärt ein Energieberater.

Seit dem 29. Juli 2026 steht im GModG keine Pflicht mehr, alte Heizkessel stillzulegen oder auszutauschen. Das frühere Betriebsverbot für Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre waren, ist samt Käuferfrist gestrichen; die §§ 72 und 73 GModG sind „weggefallen“ (Stand 09.10.2026)[2][3].

PflichtWann sie den Käufer trifftFristAusnahmeNorm
Oberste Geschossdecke dämmen, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt (alternativ genügt ein entsprechend gedämmtes Dach)Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat: Pflicht erst für den neuen Eigentümerzwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002gilt nicht, wenn der Eigentümer selbst im Haus wohnt und sich die Kosten nicht in angemessener Frist durch die Einsparung erwirtschaften (§ 35 Abs. 4)§ 35 Abs. 1, 3, 4 GModG[9]
Bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen dämmenwie oben (Selbstnutzung am 1. Februar 2002, nicht mehr als zwei Wohnungen)zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002keine Wirtschaftlichkeitsausnahme§ 69 Abs. 2 bis 4 GModG[10]
Informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 GModG berechtigten PersonVerkauf eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen, nach Übergabe des Energieausweises—nur, „wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird“§ 80 Abs. 4 S. 6 GModG[11]
Alte Öl- und Gasheizkessel stilllegen oder austauschenseit 29.07.2026 im GModG gestrichen (früher: über 30 Jahre alte Kessel, Käuferfrist zwei Jahre)——§§ 72, 73 GModG „(weggefallen)“[2][3]

Rechtsstand 09.10.2026 (GModG in der Fassung seit 29.07.2026).

Übersicht, welche Pflichten den Käufer nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz treffen können, Rechtsstand 09.10.2026: oberste Geschossdecke dämmen, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt, nach § 35 Abs. 1, 3, 4 GModG, und bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen dämmen nach § 69 Abs. 2 bis 4 GModG, beide nur bei Selbstnutzung am 1. Februar 2002 und nicht mehr als zwei Wohnungen, Frist zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002; Beratungsgespräch zum Energieausweis beim Verkauf nach Übergabe des Energieausweises, nur wenn es als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird, § 80 Abs. 4 S. 6 GModG. Seit 29.07.2026 gestrichen: alte Öl- und Gasheizkessel stilllegen oder austauschen, §§ 72, 73 GModG weggefallen

Grafik: Okerland Immobilien. Inhalt: GModG, Stand 09.10.2026, grafisch dargestellt.

Der Zustand geht in den Wert ein, aber nicht als fester Prozentsatz

Was Sie beim Verkauf eines sanierungsbedürftigen Hauses erzielen, lässt sich nicht pauschal sagen. Nach § 194 BauGB ist der Verkehrswert der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter anderem nach den „tatsächlichen Eigenschaften“ und der „sonstigen Beschaffenheit“ des Grundstücks zu erzielen wäre[12].

Baumängel und Bauschäden können nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ein besonderes Merkmal des einzelnen Grundstücks sein; berücksichtigt wird das insbesondere durch marktübliche Zu- oder Abschläge (§ 8 Abs. 3)[13]. Eine Werteinschätzung von Okerland Immobilien ist kein Gutachten.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden je Quadratmeter, in bebauten Gebieten so ermittelt, als wäre der Boden unbebaut (§ 196 Abs. 1 BauGB)[14]. Ein Hauspreis ist er nicht, und der Zustand Ihres Hauses steckt darin nicht; was Häuser hier kosten, zeigen die Immobilienpreise im Landkreis Helmstedt.

Was ist Ihr Haus im heutigen Zustand wert? Die Werteinschätzung ist kostenlos, schriftlich begründet und gehört Ihnen, auch wenn Sie uns nie beauftragen. → kostenlose Werteinschätzung anfordern oder rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), Rückruf am selben Werktag.

Was das im Landkreis Helmstedt bedeutet: Rund zwei von drei Gebäuden mit Wohnraum sind bis 1979 gebaut

Im Landkreis Helmstedt sind 20.883 der 30.656 Gebäude mit Wohnraum bis 1979 gebaut, das sind 68,1 % (Landesamt für Statistik Niedersachsen, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022)[15]. Je Gemeinde reicht der Anteil von 43,7 % in Danndorf bis 87,6 % in Gevensleben[15]. Auch in Jerxheim, wo unser Büro ist, sind 80,4 % der Gebäude mit Wohnraum bis 1979 gebaut[15]. Ein Haus aus dieser Zeit ist im Landkreis der Normalfall; über das einzelne Haus sagt das Baujahr noch nichts.

Laut BORIS.NI reichen die Bodenrichtwerte der 317 Wohn- und Dorflagen im Landkreis Helmstedt zum Stichtag 01.01.2026 von 15 €/m² bis 280 €/m²[16]. Die Zone für Ihr Grundstück finden Sie kostenlos bei BORIS.NI[16]. Mehr zu den Orten: Immobilienmakler in Helmstedt, alle Orte, in denen wir arbeiten.

Baujahr (Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022)[15]Gebäude mit WohnraumAnteil
vor 19196.27720,5 %
1919–19492.4738,1 %
1950–19593.93812,8 %
1960–19694.46314,6 %
1970–19793.73212,2 %
1980–19892.5748,4 %
1990–19992.9299,6 %
2000–20092.1707,1 %
2010–20159042,9 %
2016 und später1.1863,9 %
bis 1979 zusammen20.88368,1 %

Balkendiagramm der Gebäude mit Wohnraum im Landkreis Helmstedt nach Baujahr, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022: vor 1919 20,5 Prozent, 1919 bis 1949 8,1 Prozent, 1950 bis 1959 12,8 Prozent, 1960 bis 1969 14,6 Prozent, 1970 bis 1979 12,2 Prozent, zusammen bis 1979 68,1 Prozent; 1980 bis 1989 8,4 Prozent, 1990 bis 1999 9,6 Prozent, 2000 bis 2009 7,1 Prozent, 2010 bis 2015 2,9 Prozent, 2016 und später 3,9 Prozent; insgesamt 30.656 Gebäude mit Wohnraum

Grafik: Okerland Immobilien. Daten: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Zensus 2022, grafisch dargestellt.

Gemeinde (Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022)[15]Gebäude mit Wohnraum bis Baujahr 1979Anteil
Gevensleben23487,6 %
Söllingen56387,0 %
Beierstedt14786,0 %
Schöningen3.02583,8 %
Jerxheim31980,4 %
Helmstedt5.99178,6 %
Frellstedt22777,7 %
Süpplingen45877,6 %
Warberg26673,7 %
Süpplingenburg18571,2 %
Bahrdorf52070,7 %
Wolsdorf27367,4 %
Königslutter am Elm3.33463,8 %
Querenhorst12062,2 %
Groß Twülpstedt63261,2 %
Grasleben51160,3 %
Mariental17857,8 %
Rennau16256,2 %
Lehre2.13354,6 %
Grafhorst23052,5 %
Velpke80745,5 %
Räbke17744,9 %
Danndorf38743,7 %
Summe der 23 Gemeinden (kleine Werte sind im Zensus geheimhaltungsbedingt gerundet; die Summe weicht deshalb um 4 vom Kreiswert 20.883 ab)20.879—
ZoneLagebezeichnung (amtlich)GemarkungBodenrichtwertStichtag
00404020Siedlung HeesebergJerxheim15 €/m²01.01.2026
00400139Königslutter - NBG Am BadeholzKönigslutter280 €/m²01.01.2026
317 Wohn- und Dorflagen im LandkreisMedian (eigene Auswertung)—70 €/m²01.01.2026

© Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://immobilienmarkt.niedersachsen.de. Daten bearbeitet: Auswahl der Zonen; Zonenzahl und Median sind eigene Auswertung der Zonenwerte.

Bauakten und Baulasten: Landkreis oder Stadt Helmstedt

Bauakten, also die Unterlagen zu genehmigten Gebäuden, gibt die Bauaufsicht des Landkreises Helmstedt auf schriftlichen Antrag heraus: an Eigentümer, mit deren Zustimmung oder bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse. Es fallen Gebühren nach Baugebührenordnung und Allgemeiner Gebührenordnung an; die Bearbeitung dauert laut Landkreis ca. vier Wochen (Stand 09.10.2026, Bauakten-Auskunft)[17]. Für die Stadt Helmstedt mit Bad Helmstedt, Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben ist die Stadt selbst zuständig. Dort können Eigentümer und Bevollmächtigte die Grundstücksakten (Bauakten) einsehen, laut Stadt für 6,50 Euro je angefangene halbe Stunde (Stand 09.10.2026)[18].

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernimmt, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen (§ 81 Abs. 1 S. 1 NBauO)[19]. Sie wirkt auch gegenüber späteren Eigentümern (S. 2) und steht im Baulastenverzeichnis[19]. Einsehen kann es, wer ein berechtigtes Interesse darlegt[19], laut Landkreis und Stadt Helmstedt etwa Eigentümer und Kaufinteressenten[20][21].

StelleRolle beim Verkauf eines Hauses im heutigen ZustandBeleg
Landkreis Helmstedt, Bauaufsicht, Johannesstraße 6–7, 38350 HelmstedtBauakten-Auskunft auf schriftlichen Antrag; führt das Baulastenverzeichnis für alle Orte außer der Stadt Helmstedt[17][20][19]
Stadt Helmstedt, Bauaufsicht und Bauordnung (Fachbereich 52)Einsicht in die Grundstücksakten (Bauakten) für die Stadt Helmstedt mit Bad Helmstedt, Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben; eigenes Baulastenverzeichnis für das Stadtgebiet Helmstedt[18][21]
Amtsgericht Helmstedt, Grundbuchamt, Stobenstraße 5, 38350 HelmstedtGrundbuchauszug; trägt später den Käufer ein[22]
Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig, Geschäftsstelle beim LGLNermittelt die Bodenrichtwerte; Verkehrswertgutachten erstellt Okerland Immobilien nicht[23][16]

Wo wir hineinkommen: den Zustand offen beschreiben und den Wert schriftlich begründen

Unsere kostenlose Werteinschätzung ist eine schriftlich begründete Preisspanne, auch ohne Verkaufsabsicht. Zustand, Modernisierungen und Heizung gehören zu ihren Bausteinen. Im Exposé, der ausführlichen Objektbeschreibung für Kaufinteressenten, beschreiben wir den Zustand außen und innen getrennt und nennen die Pflichten, die den Käufer nach dem GModG treffen können. Fehlende Bauakten oder die Baulastenauskunft besorgen wir mit Ihrer Vollmacht, den Energieausweis lassen wir erstellen.

Ihr Haus hat eine Geschichte. Wir sorgen dafür, dass der Verkauf ihr gerecht wird. Wir kommen von hier. Wo unsere Arbeit endet, sagen wir dazu. Ein Gutachten erstellen wir nicht; wir sagen Ihnen, wann Sie eines brauchen. Sanierungs-, Kosten- und Förderberatung gehört zu Fachbetrieb und Energieberater. Die Provision nennen wir im Erstgespräch und begründen sie schriftlich, bevor Sie etwas unterschreiben. Mehr dazu: alles zum Verkauf mit Okerland.

So läuft der Verkauf eines sanierungsbedürftigen Hauses mit Okerland Immobilien ab

Zuerst kommt das Erstgespräch, und es fängt nicht mit dem Preis an. Danach folgt die Zielvereinbarung: Nach dem Erstgespräch schreiben wir auf, was Ihnen beim Verkauf wichtig ist, und Sie bekommen es schriftlich. Dann sehen wir uns das Haus an, klären die Unterlagen und begründen die Preisspanne schriftlich. Sie entscheiden. Bis hierher kostet nichts und ist nichts unterschrieben.

Erst danach folgen Unterlagen mit Vollmacht, Fotos und Exposé, Besichtigungen als Einzeltermine, Berichte an Sie, so oft Sie möchten, Notartermin und Übergabe. Wer vorher gesehen hat, was ihn erwartet, kommt entweder ernsthaft oder gar nicht. Ein Verkauf dauert meist vier bis neun Monate; das ist ein Erfahrungswert, keine Zusage. Mehr dazu: der Ablauf Schritt für Schritt und was beim Hausverkauf allgemein gilt.

UnterlageHinweis beim sanierungsbedürftigen Haus
Baugenehmigung, Bauunterlagenalte Akten bei der Bauaufsicht von Landkreis oder Stadt Helmstedt
Baulastenauskunft„Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.“ (§ 81 Abs. 1 S. 2 NBauO)[19]
Modernisierungsnachweiseauch für Teilerneuerungen; sie zeigen, was schon gemacht ist
Energieausweiswird erstellt, wenn kein gültiger vorliegt; nicht kostenlos
Grundbuchauszug, FlurkarteGrundbuchauszug beim Grundbuchamt (Amtsgericht Helmstedt)[22]
Wohnflächenberechnung, Grundrissesoweit vorhanden
bei Erbe: Erbschein oder notarielles Testament mit EröffnungsprotokollDetails unter wenn Sie das Haus geerbt haben

Sie müssen nicht alles selbst zusammensuchen. Wir prüfen, was vorhanden ist, und besorgen den Rest mit Ihrer Vollmacht. Dafür berechnen wir keine Arbeitszeit. Für amtliche Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Baulastenauskunft fallen Gebühren an; die geben wir ohne Aufschlag weiter.

Der Auftrag endet nach sechs Monaten von selbst, Sie verlängern nur, wenn Sie zufrieden sind. Den Vertrag bekommen Sie vorab zum Lesen. Was gilt, wenn er ohne Verkauf endet, steht vollständig auf Provision. Fragen dazu: rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), Rückruf am selben Werktag.

Häufige Fragen zum Verkauf eines sanierungsbedürftigen Hauses

Im Vertrag steht „gekauft wie gesehen“. Muss ich Mängel trotzdem nennen?

Ja, bekannte Mängel sollten Sie nennen. Auf einen Haftungsausschluss kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB)[1]. „Gekauft wie gesehen“ ist ein Ausdruck aus dem Alltag. Wie der Haftungsausschluss in Ihrem Kaufvertrag formuliert wird, prüft im Einzelfall Ihr Notar.

Was ist, wenn der Käufer den Mangel bei der Besichtigung selbst sieht?

Was bei einer Besichtigung ohne Weiteres erkennbar ist, muss der Verkäufer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht eigens ansprechen (V ZR 77/22, Rn. 28)[7]. Kennt der Käufer einen Mangel bei Vertragsschluss, sind seine Rechte wegen dieses Mangels ausgeschlossen (§ 442 Abs. 1 S. 1 BGB)[6]. Ob ein Mangel im Einzelfall erkennbar war: Dazu fragen Sie einen Anwalt.

Muss der Käufer die alte Heizung nach dem Kauf austauschen?

Nach dem GModG nicht mehr. Seit dem 29. Juli 2026 steht im Gebäudemodernisierungsgesetz keine Pflicht mehr, alte Heizkessel stillzulegen oder auszutauschen; die §§ 72 und 73 GModG sind „weggefallen“[2][3]. Dämmpflichten für Leitungen und oberste Geschossdecke können trotzdem gelten: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, deren Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst darin wohnte, muss erst der neue Eigentümer nachrüsten (§ 35 Abs. 3, § 69 Abs. 3 GModG)[9][10]. Ob andere Vorschriften für Ihre Heizung gelten, klärt ein Energieberater.

Brauche ich trotz Sanierungsstau einen Energieausweis?

Ja, in der Regel: Liegt kein gültiger Energieausweis vor, ist beim Verkauf einer auszustellen, und „der Verkäufer oder der Immobilienmakler“ muss ihn dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen; ausgenommen sind kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche und Baudenkmäler (§ 80 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 1, § 79 Abs. 4 GModG)[11][24].

Wie viel ist ein sanierungsbedürftiges Haus noch wert?

Einen festen Prozentsatz nennen die Vorschriften nicht. Der Zustand fließt über die „tatsächlichen Eigenschaften“ und die „sonstige Beschaffenheit“ in den Verkehrswert ein (§ 194 BauGB)[12]; Baumängel und Bauschäden berücksichtigt die ImmoWertV insbesondere über marktübliche Zu- oder Abschläge (§ 8 Abs. 3)[13]. Eine schriftlich begründete Preisspanne für Ihr Haus bekommen Sie mit der kostenlosen Werteinschätzung.

Wer kauft überhaupt ein Haus mit Sanierungsbedarf?

Kaufinteressenten, die Renovierungsbedarf in Kauf nehmen. Wer bei uns ein Suchprofil hinterlegt, gibt neben Ort, Größe, Zimmern und Budget auch den Renovierungsbedarf an. Den Käufer suchen wir gezielt, statt auf ihn zu warten, etwa unter Familien aus der Umgebung, Pendlern nach Braunschweig oder Wolfsburg und Rückkehrern.

Wo bekomme ich die alten Bauunterlagen für mein Haus?

Bei der Bauaufsicht: für die Stadt Helmstedt mit Bad Helmstedt, Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben bei der Stadt, für alle anderen Orte im Landkreis beim Landkreis Helmstedt[17][18]. Beim Landkreis stellen Sie einen schriftlichen Antrag; die Bearbeitung dauert laut Landkreis ca. vier Wochen (Stand 09.10.2026)[17]. Fehlende Unterlagen besorgen wir mit Ihrer Vollmacht.


Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Der erste Schritt kostet nichts: eine schriftliche Werteinschätzung mit Begründung oder ein Erstgespräch, in dem wir zuerst fragen, was Ihnen wichtig ist. Bis Sie sich entscheiden, ist nichts unterschrieben. Die Provision nennen wir im Gespräch und begründen sie schriftlich.

Werteinschätzung anfordern unter Werteinschätzung, rufen Sie uns an (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), schreiben Sie an info@okerland-immobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir rufen am selben Werktag zurück. Telefon 0176 43943026. Okerland Immobilien, Schöninger Stieg 27, 38381 Jerxheim.

Quellen (24)

  1. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 444 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Haftungsausschluss, Stand Stand 09.10.2026 (Abruf), abgerufen am 09.10.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Inhaltsübersicht: §§ 72 und 73 „(weggefallen)“; zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.7.2026 I Nr. 226, Stand Stand 09.10.2026 (Abruf), abgerufen am 09.10.2026.
  3. Bundesministerium der Justiz (recht.bund.de): Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226 (ausgegeben 28.07.2026), Stand 28.07.2026, abgerufen am 20.08.2026.
  4. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag, Absatz 1 Satz 2, Stand Stand 09.10.2026 (Abruf), abgerufen am 09.10.2026.
  5. Bundesnotarkammer (notar.de): Mängel nicht verschweigen: Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf, Stand 22.03.2021, abgerufen am 09.10.2026.
  6. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 442 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Kenntnis des Käufers, Absatz 1 Satz 1, Stand Abruf 19.07.2026, abgerufen am 19.07.2026.
  7. Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat: Urteil vom 15.09.2023, V ZR 77/22, Randnummern 19 und 28, Stand 15.09.2023, abgerufen am 09.10.2026.
  8. Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat: Urteil vom 23.09.2022, V ZR 133/21, Randnummern 20 und 25, Stand 23.09.2022, abgerufen am 09.10.2026.
  9. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 35 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes, Absätze 1, 3 und 4, Stand Fassung seit 29.07.2026, Stand 09.10.2026 (Abruf), abgerufen am 09.10.2026.
  10. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 69 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, Absätze 2 bis 4, Stand Fassung seit 29.07.2026, Stand 09.10.2026 (Abruf), abgerufen am 09.10.2026.
  11. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Sätze 1 und 6 (mit § 3 GModG, kleines Gebäude), Stand Fassung seit 29.07.2026, Stand 07.10.2026 (Abruf), abgerufen am 07.10.2026.
  12. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 194 Baugesetzbuch (BauGB), Verkehrswert, Stand Stand 09.10.2026 (Abruf), abgerufen am 09.10.2026.
  13. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 8 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2022), Ermittlung des Verkehrswerts, Absätze 1 und 3, Stand Abruf 20.08.2026, abgerufen am 20.08.2026.
  14. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 196 Baugesetzbuch (BauGB), Bodenrichtwerte, Absatz 1 Sätze 1 und 2, Stand Abruf 20.08.2026, abgerufen am 20.08.2026.
  15. Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN): Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen, Landkreis Helmstedt und Gemeinden, Stand 15.05.2022, abgerufen am 07.10.2026.
  16. Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen: BORIS.NI Bodenrichtwerte 2026, Landkreis Helmstedt, Wohn- und Dorflagen (317 Zonen; Zonen 00404020 und 00400139), Stand 01.01.2026, abgerufen am 07.10.2026.
  17. Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich 63 Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz: Bauakten-Auskunft (Antrag, Voraussetzungen, Gebühren, Bearbeitungsdauer), Stand Snapshot 09.10.2026, abgerufen am 09.10.2026.
  18. Stadt Helmstedt, Fachbereich 52 Bauaufsicht und Bauordnung: Grundstücksakten – Einsichtnahme (Stadt Helmstedt mit Bad Helmstedt, Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben), Stand Snapshot 09.10.2026, abgerufen am 09.10.2026.
  19. Land Niedersachsen (NI-VORIS): § 81 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Baulasten, Baulastenverzeichnis, Absatz 1 Sätze 1 und 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, Stand Fassung ab 01.01.2022, abgerufen am 07.10.2026.
  20. Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich 63 Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen (Landkreis Helmstedt; für das Stadtgebiet Helmstedt die Stadt), Stand Snapshot 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026.
  21. Stadt Helmstedt, Fachbereich 52 Bauaufsicht und Bauordnung: Baulasten – Auszug/Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Gemarkungen Barmke, Emmerstedt, Helmstedt, Neu Büddenstedt, Offleben), Stand Snapshot 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026.
  22. Amtsgericht Helmstedt: Das Grundbuchamt (Zuständigkeit, Anschrift Stobenstraße 5, 38350 Helmstedt), Stand Snapshot 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026.
  23. Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Braunschweig: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Standort Braunschweig (zuständig unter anderem für den Landkreis Helmstedt), Stand Abruf 07.10.2026, abgerufen am 07.10.2026.
  24. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 79 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Grundsätze des Energieausweises, Absatz 4, Stand Stand 07.10.2026 (Abruf), abgerufen am 07.10.2026.

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